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Sicherheitsbranche: Allgemeinverbindlichkeit stärkt Tarifbindung

08.04.2019 - Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes zur Tarifbindung äußert sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft nun zu den Gründen der sinkendenden Tarifbindungen in Deuts...

Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes zur Tarifbindung äußert sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft nun zu den Gründen der sinkendenden Tarifbindungen in Deutschland und erklärt, wie in der Sicherheitsbranche die Tarifbindung mit Allgemeinverbindlichkeit gestärkt wird.

Seit Jahren sinkt die Tarifbindung in Deutschland immer weiter ab. Waren 2008 noch rund 65 Prozent der Betriebe und 39 Prozent der Beschäftigten nicht tarifgebunden, sind es mittlerweile schon 73 Prozent der Betriebe und 45 Prozent der Beschäftigten insgesamt.
„Die stetig sinkende Tarifbindung in den meisten Branchen wird immer mehr zum Gegenstand kontroverser politischer Streitigkeiten. Dies gilt nicht für das Sicherheitsgewerbe“, so Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW. 

Überdurchschnittliches Ergebnis in der Sicherheitsbranche
Das Statistische Bundesamt habe in seiner letzten Studie zur Tarifbindung festgestellt, dass in der Sicherheitsbranche rund 67 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig seien, so Olschok weiter. 
„Dieses weit überdurchschnittliche Ergebnis ist das Resultat einer marktgerechten Tarifpolitik und vor allem Folge der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Sicherheitsgewerbe“, erklärt Olschok.

Auch Nicht-Verbandsunternehmen profitieren
„In der Sicherheitsbranche bemühen wir uns darum, jeden Tarifvertrag für Allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit auch die Beschäftigten in Nicht-Verbandsunternehmen von den Vereinbarungen profitieren und nicht zu niedrigeren Löhnen, in nicht tarifgebundenen Unternehmen die gleiche Tätigkeit ausüben müssen“, führt Olschok aus.

Alleine in der Sicherheitswirtschaft wird die Entlohnung der Beschäftigten in rund 450 Lohngruppen in bundesweit 70 Tarifverträgen geregelt - für Außenstehende nicht immer leicht zu durchschauen.
„Die umfangreiche Struktur unserer Tarifverträge spiegelt die Vielschichtigkeit der privaten Sicherheitsdienste und einer länderbezogenen Tarifpolitik wider“, so Olschok. Insgesamt betreibe der BDSW gemeinsam mit den Gewerkschaften eine erfolgreiche Tarifpolitik - zumindest gemessen an der Tarifbindung.
Nach den aktuellsten Zahlen beziehen sich 27,45% aller ausgesprochenen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen auf Tarifverträge aus dem Sicherheitsgewerbe.
Die Branche habe dabei über 40% aller auf Landesebene gestellten AVE-Anträge eingebracht. Auf Bundesebene liege dieser Wert allerdings nur bei ca. 1,4 %.

„Grund hiervor ist, dass die von uns angestrebte Zentralisierung der Tarifverhandlungen mit unserem Tarifpartner leider nicht realisiert werden konnte“, erklärt Olschok. Daraus resultiere auch der mit 5,5% geringe Anteil des Sicherheitsgewerbes an den auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes erstreckten Tarifverträgen. Hierzu sei ein bundesweiter Tarifvertrag notwendig.

AVE gelassener diskutieren
Die Aktivitäten bezüglich der AVE zeige auch der Anteil der Branche an nicht erfolgreichen Anträgen: 41% aller abgelehnten und 33% aller zurückgenommenen Anträge stammen aus dem Sicherheitsgewerbe.

Insgesamt, so Olschok abschließend, solle das Thema AVE etwas gelassener diskutiert werden. Von 73.000 gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen seien derzeit 443, also nur 0,6 %, für allgemeinverbindlich erklärt worden.

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