Management

Sicherheit für Großveranstaltungen

Eine Analyse von Dr. Dirk Oberhagemann, Risikoforscher und Experte in der vfdb

20.10.2010 - Großveranstaltungen sind bei der Bevölkerung sehr beliebt. Sie ziehen immer mehr Besucher an, die Ereignisse, wie Konzerte oder Fußballspiele, erleben und teilen wollen. Die Konseq...

Großveranstaltungen sind bei der Bevölkerung sehr beliebt. Sie ziehen immer mehr Besucher an, die Ereignisse, wie Konzerte oder Fußballspiele, erleben und teilen wollen. Die Konsequenz ist, dass bei solchen Veranstaltungen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Der Schutz der Menschen bei Großveranstaltungen setzt fundierte Planungsgrundlagen voraus.

Ohne Informationen über die zu erwartende Besucherzahl und das mögliche Besucherverhalten ist eine Verbesserung der Evakuierungsmodelle, eine Kalkulation der Einsätze von Rettungskräften und eine erfolgreiche Planung solcher Veranstaltungen kaum möglich. Insbesondere die Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg zeigen die möglichen Konsequenzen von Fehlplanungen deutlich auf.


Ein wesentlicher Aspekt für den Ablauf der Veranstaltung sind Szenarien. Da die Versammlungsstättenverordnung nicht eins zu eins auf Veranstaltungen im Freien übertragen werden kann, erfolgt eine Genehmigung in Anlehnung an die Versammlungsstättenverordnung. Am Beispiel der Loveparade werden drei Szenarien aus dem Sicherheitskonzept betrachtet.


Gleichmäßige Auslastung des Geländes
Die erteilte Genehmigung besagt, dass maximal 250.000 Besucher auf dem Gelände zugelassen sind. Zu Grunde gelegt wurde dabei das Kerngrundstück um die Hallen. Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt ca. 220.000 m2 und die des Kerngrundstückes ca. 125.000 m2. Damit ergibt sich im Mittel eine Personendichte von 2 Personen pro Quadratmeter. Lokale Verdichtungen wie z. B. im Bühnenbereich können dabei nie ausgeschlossen und verhindert werden. Dennoch muss die Bestrebung sein, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Personen auf dem Gelände zu erreichen. „Von Seiten der Veranstalterin ist Besucherlenkung eines der zentralen Elemente des Sicherheitskonzeptes."


Grundsätzlich gut ist der Ansatz des Veranstalters hierfür mehrere voneinander unabhängige Maßnahmen vorzuschlagen. Damit wird erreicht, dass beim Versagen einer Maßnahme weitere Möglichkeiten zur Lösung des Problems bestehen.
Die Maßnahmen des Veranstalters waren ­dabei im Wesentlichen:

  • Besucherverhalten
  • Floatsteuerung

Zum Besucherverhalten schreibt der Veranstalter in seinem Veranstaltungskonzept „Da die exakte Positionierung der einzelnen Floats bereits mehrere Tage zuvor bekannt gemacht wird, können sich die Besucher, die rechtzeitig vor 14:00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände eintreffen, direkt zu ihrem bevorzugten Float gehen. Somit kann schon zu Beginn der Veranstaltung eine großflächige Verteilung der Besucher erfolgen." Und weiter heißt es: „Das Paraden-Publikum nimmt an dem Float-Umzug teil, indem es rechts und links entlang der fahrenden Floats mitläuft."
Zur Analyse der Besucher und dem Bewegungsverhalten wird gesagt, dass es eine Gruppe „Hardcore" Fans gibt (Höchstens einige 10.000), eine relativ große Gruppe von Partybesuchern (100.000-125.000) und eine zahlenmäßig weitaus überragende Gruppe der bloßen Schaulustigen. Die Hardcore Fans folgen einem sog. Club-Float. Die allgemeinen Partybesucher folgen in der Regel dem Bewegungsmuster der Party. Die Schaulustigen zeigen kein wesentliches Bewegungsverhalten.


Mit der Floatsteuerung kann nach Angabe des Veranstalters folgendes erreicht werden:
„Sollte sich in einem Streckenbereich eine kritische Situation ergeben, so werden gezielt einzelne Floats angesprochen und gesteuert. Erfahrungsgemäß orientieren sich die Besucher stark an der Floatbewegung. Stoppt ein Float, bleiben die Besucher auch stehen, bzw. zieht es die im Umfeld stehen Besucher zu sich hin. So lassen sich die Besucher je nach Bedarf hervorragend dynamisch steuern." Nach den eigenen Angaben des Veranstalters kann der überwiegende Teil der Besucher nicht durch die Bewegung der Floats auf dem Gelände verteilt werden. Da dieser Teil der Besucher nicht auf die Bewegung der Floats reagiert, kann somit auch durch die Floatsteuerung keine nachträgliche gleichmäßige Verteilung erfolgen. Da die Besucher die Information haben, dass die Floats ständig auf dem Gelände kreisen, war zu erwarten, dass insbesondere die „Schaulustigen" und ein Großteil der „Partybesucher" auf die nächsten Floats warten werden. Die Maßnahmen des Veranstalters wurden aber als ausreichend betrachtet und in den Genehmigungsbescheid übernommen. Die nachfolgenden Bilder zeigen die Auslastung des Geländes um 14:00 Uhr und um 14:45 Uhr in der Reihenfolge „Seite zur Autobahn", „Haupttribüne" und „Seite zur Bahnlinie". Man erkennt, dass die Auslastung von oben nach unten deutlich ansteigt. Dabei ist die Seite zur Bahnlinie die dem Tunnelausgang nächstgelegene Seite, also die Stelle die zu Rückstaus im Tunnelbereich führt (siehe Bilder von der Veranstaltung, Abb. 1-6).


Die beiden nächsten Bilder zeigen das Gelände um 18:20 Uhr. Der Bereich vor der Tribüne ist gut gefüllt und der Bereich rechts ungefähr so stark wie der linke Bereich um 14:00 Uhr. Das zweite Bild zeigt den Bereich hinter dem Tunnel, also eigentlich nur die Entlastungsfläche. Dieser Bereich ist nun durch die Entfluchtung aus dem Tunnel und der Rampe gut gefüllt (siehe Abb. 7 und 8).


Überfüllung des Geländes
Dieses Szenario wurde zunächst einzeln bewertet, ist jedoch natürlich im Zusammenhang mit dem Szenario „Stauung im Tunnel" zu sehen.
Für den Nachweis, dass eine Überfüllung des Geländes nicht stattfinden kann, führte der Veranstalter zunächst eine Analyse der zu erwartenden Besucher durch. „Für das lokale Besucherpotential ist anhand der letzten öffentlich zugänglichen Einwohnerzahlen und unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Interesses in den verschiedenen Altersgruppen von einem Maximum zwischen 80.000 und 100.000 Personen auszugehen. Für das ÖPNV-Besucherpotential ist unter Berücksichtigung ... der Maximalkapazität des Duisburger Bahnhofs ... von ca. 335.000 Personen auszugehen. Unter Berücksichtigung ... der Erfahrungen aus Essen und Dortmund wird für den Individualreiseverkehr ... von einem Potential von ca. 50.000 Personen ausgegangen." Insgesamt ergeben sich somit maximal 485.000 Besucher. Diese Besucheranalyse wurde von der Genehmigungsbehörde akzeptiert und in den Genehmigungsbescheid übernommen.


Die Besucherzahl über den ÖPNV ist durch die Kapazitäten und der Auslastung der Züge vorgegeben und kann als realistisch eingestuft werden. Für das lokale Besucherpotential kann im Ruhrgebiet nicht die Einwohnerzahl einer Stadt zu Grunde gelegt werden. Vielmehr muss ein Radius um den Veranstaltungsort gelegt werden und diese Einwohnerzahl als Grundlage dienen. Die Besucherzahlen des Individualreiseverkehrs können durch Rücksprache mit den Städten Essen und Dortmund (Loveparade 2007 und 2008) überprüft werden. Abschätzungen ergeben, dass ca. 50 % der Besucher über den ÖPNV, 25 % der Besucher aus dem lokalen Bereich und 25 % der Besucher über den Individualverkehr anreisen. Bei angenommenen 335.000 Besuchern über den ÖPNV hätte somit eine denkbare Besucherzahl von 670.000 in den Sicherheitskonzepten Berücksichtigung finden müssen. In einem Protokoll einer Sitzung zwischen Feuerwehr und Ordnungsamt wurde von der Feuerwehr vermerkt, dass mit mindestens 500-600.000 Besuchern zu rechnen ist.


Stauungen im Tunnel
Hierzu führt der Veranstalter aus: „Zur Publikumssteuerung (crowd handling) sind im gesamten Eingangs-/Tunnelbereich ca. 100 Sicherheitskräfte des Veranstalters im Einsatz. Sie führen nicht nur die Sicherheitskontrollen an den Einlass-Schleusen durch, sondern überwachen auch den Publikumsfluss im Eingangsbereich. Sollte es zu Stauungen oder Pfropfbildung kommen, fordern sie die statischen Besuchergruppen auf weiter zu gehen."


Ein Besucher, der in einem Stau steht, kann allein auf eine Aufforderung „weiter zu gehen" nicht reagieren, da er hierzu keinen Platz vorfindet. Die Maßnahme wurde dennoch in den Genehmigungsbescheid übernommen.
Bei Stauungen sollen nun die Maßnahmen greifen, die im Zusammenhang mit der Überfüllung des Geländes und der gesamten Besuchersteuerung vorgesehen waren. Hierzu zählen die zeitweise Sperrung des Tunnels und die Sperrung von Straßenabschnitten. Hierdurch muss es zu großen Stauungen vor dem Tunnelbereich und in der Stadt kommen. Diese können durch das Bestreben der Besucher auf das Gelände zu gehen nicht kontrolliert werden. Folglich muss es zu einem unkontrollierten Zustrom in den Tunnel führen.
Um nachzuweisen, dass das Gelände nie überfüllt sein wird, hat der Veranstalter folgendes Zu- und Abstromkonzept vorgelegt, dass ebenfalls akzeptiert wurde (siehe Abb. 9).


Für einen vorgegebenen Weg ist eine einfache Abschätzung der möglichen Besucherkapazitäten möglich. Diese ergibt sich aus der Formel:
Besucher pro Stunde = Zeit (In Sekunde) * Breite des Weges * Personen pro m2 * Gehgeschwindigkeit
3600 Sekunden mal der Breite des Tunnels (ca. 16 Meter) ergibt 57.600.


Die Tabelle zeigt Realdaten über die Gehgeschwindigkeiten bei unterschiedlichen Personendichten (Abb. 10).
Für den Tunnelbereich bei der Loveparade ergibt sich mit diesen Daten folgendes Diagramm, in dem der Personenfluss pro Stunde für unterschiedliche Personendichten aufgetragen ist. Dabei ist ein Gegenstrom nicht berücksichtigt (Abb. 11).
Das Zu- und Abstromkonzept des Veranstalters war somit aus physikalischen Gründen nicht realisierbar und somit war eine denkbare Besucherzahl von 670.000 Besuchern logischerweise erst recht nicht realisierbar.


Im Zwischenbericht zum Gutachten der Stadt Duisburg wird die Situation am Tunnelausgang zum Gelände kritisiert. Dies wird begründet mit der Auflage aus der Versammlungsstättenverordnung „Die Fluchtwege dürfen an keiner Stelle durch Einbauten oder sonstige Hindernisse eingeschränkt werden" und weiter mit „Die Fläche war in dem der Baugenehmigung zugrundliegendem Plan als Fluchtweg 15 gekennzeichnet und damit nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge vorgesehen".


Hierzu ist zu sagen, dass eine Fläche nicht als Fluchtweg gekennzeichnet werden kann, sondern wie der Name schon sagt ausschließlich ein Weg. Hier bietet sich nur der Weg durch den Tunnel an. Dieser Weg war jedoch kein Fluchtweg. Fluchtwege müssen entsprechend durch Piktogramme gekennzeichnet werden. Dies war nicht der Fall für diesen Bereich. Fluchtwege dürfen an keiner Stelle eingeschränkt werde. Laut Genehmigung war für diesen Bereich die Aufstellung eines Containers erlaubt. Auf der Rampe standen einzelne Bauzäune und eine Verkaufsbude. Weiterhin waren am Eingang des Tunnels Vereinzelungsanlagen und Sperren erlaubt. Somit scheidet der Weg laut Genehmigung und Definition als Fluchtweg aus.

Das diesem Artikel zugrundeliegende Vorhaben „Risiko Großveranstaltungen - Planung, Bewertung, EVAkuierung und Rettungskonzepte - EVA" wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung unter dem Förderkennzeichen 13N10300 im Bereich „Schutz und Rettung von Menschen" gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.

vfdb-Projekt: "EVA - Risiko Großveranstaltungen – Planung, Bewertung, EVAkuierung und Rettungskonzepte"

Koordinator des EVA-Projektes ist die vfdb e.V. Ref. 13, mit dem Ansprechpartner Dirk Oberhagemann (info@vfdb.de). EVA ist ein gemeinsames Projekt von acht Partnern, das am 1. März 2009 bewilligt wurde und drei Jahre läuft. Die Förderung dieses Verbundforschungsprojektes erfolgt durch das BMBF im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit" als Teil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Der Projektträger für EVA ist das VDI-Technologiezentrum. Konsortialführer des Forschungsvorhabens ist die vfdb.

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