Brandschutz

Rauchwarnmelder – passgenau für jedes Objekt

05.12.2016 - Seit 2016 besteht in jedem Bundesland in Deutschland eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume, deren Einzelheiten in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt sind. Um für ...

Seit 2016 besteht in jedem Bundesland in Deutschland eine Rauchwarnmelderpflicht für ­private Wohnräume, deren Einzelheiten in der ­jeweiligen Landesbauordnung geregelt sind. Um für jedes Objekt den Brandschutz optimal sicherzustellen, lohnt ein Blick auf die verschiedenen auf dem Markt angebotenen Rauchwarnmelderlösungen. Ein Beitrag von Hartmut Dages, Leiter Produkt­management und Mitglied der Geschäftsleitung, ­Hekatron.

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ – dieser Grundsatz findet sich so oder ähnlich formuliert mittlerweile in der Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes. Für Neu- und Umbauten gilt die Einbaupflicht in jedem Bundesland mit Ausnahme von Berlin, wo die Rauchwarnmelderpflicht für diese Gebäude erst ab Januar 2017 greift.

Für die Nachrüstung von Bestandsbauten haben die Bundesländer unterschiedliche Übergangsfristen festgelegt, die inzwischen in neun der 16 Bundesländer abgelaufen sind und in sechs Bundesländern in diesem oder den nächsten Jahren ablaufen. Einzig Sachsen hat bisher die Ausrüstung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern noch nicht geregelt.

In allen Räumen außer Bad und Küche
Über die Ausstattung von Schlafräumen, Kinderzimmern und als Rettungswege dienenden Fluren hinaus empfehlen viele Rauchwarnmelderexperten, in der Wohnung generell in allen Räumen außer Bad und Küche Rauchwarnmelder anzubringen. Ein guter Grund dafür ist, dass Eigentümer von vermieteten Wohnimmobilien nicht genau wissen können, wie die Mieter die Räume letztendlich nutzen. Beispielsweise ist es leicht möglich, dass ein zunächst als Arbeitszimmer vorgesehener Raum zum Kinderzimmer umgewidmet wird, wenn sich Nachwuchs einstellt. Auch dass eine Wohnzimmercouch als Bett genutzt wird, soll durchaus vorkommen.

Stand-alone oder vernetzt?
Wenn ein Eigentümer sich entschieden hat, in welchen Räumen auch über die Pflicht hinaus Rauchwarnmelder angebracht werden sollen, stellt sich als nächstes die Frage, ob es sinnvoll ist, die Melder per Funk miteinander zu vernetzen, damit im Brandfall nicht nur in dem Raum alarmiert wird, in dem der Brand ausgebrochen ist, sondern auch noch in weiteren Räumen. Hierbei kommt es sehr auf die Größe der Wohnung und generell des gesamten Gebäudes an.

Für viele kleinere Wohnobjekte wie beispielsweise Etagenwohnungen ist eine Ausstattung mit Stand-alone-Rauchwarnmeldern – also solchen Meldern, die im Brandfall lautstark alarmieren, aber kein Signal an andere Melder weitergeben – völlig ausreichend. Bereits in einem Einfamilienhaus stellt sich die Situation allerdings anders dar: Schlägt dort ein Rauchwarnmelder in einem weiter vom Wohn- und Schlafbereich entfernten Kellerraum oder auf dem Dachboden Alarm, so können die Bewohner, insbesondere wenn sie schlafen, dies leicht überhören.

Aber auch in solchen Objekten lässt sich mit vernetzten Funk-Rauchwarnmeldern eine flächendeckende Alarmierung erreichen. Wenn einer der vernetzten Melder Rauch detektiert, so gibt er nicht nur selbst Alarm, sondern leitet zudem ein Alarmsignal per Funk an alle Melder seines Funknetzes weiter. Auch diese alarmieren sodann die Bewohner lautstark.

Gezielte Alarmierung bestimmter Bereiche
Hiermit sind die Möglichkeiten, die Funkvernetzung heute bieten kann, allerdings noch lange nicht ausgereizt: Mit modernen Funk-Rauchwarnmeldern wie dem Genius Plus X von Hekatron lassen sich bei Einsatz des entsprechenden Funkmoduls Funknetze mit mehreren Linien und Sammelalarmlinien installieren. Dies erlaubt es, auch weitergehenden Anforderungen an die brandschutztechnische Absicherung größerer Objekte wie etwa Mehrfamilienhäuser zu erfüllen.

So ist es in Mehrfamilienhäusern beispielsweise oft gewünscht, dass, wenn in einer Wohnung ein Brand ausbricht, nur die Melder in der vom Brand betroffenen Wohnung und im als Fluchtweg dienenden Treppenhaus alarmieren. Wenn hingegen im Treppenhaus ein Brand ausbricht, sollten die Melder in allen Wohnungen anschlagen. Solche Szenarien lassen sich mit der Bildung einer Linie pro Etagenwohnung und einer Sammelalarmlinie in Treppenhaus und Keller realisieren.

Detektiert in einer der Wohnungen ein Melder Rauch, so leitet er den Alarm an sämtliche in der betreffenden Wohnung installierten Melder und an die Melder der Sammelalarmlinie weiter – alle diese Melder schlagen daraufhin an und alarmieren die Bewohner. Detektiert dagegen ein zur Sammelalarmlinie gehöriger Melder im Treppenhaus Rauch, dann wird dieser Alarm sowohl an alle Melder der Sammelalarmlinie als auch an die Melder aller Linien weitergegeben – die Bewohner aller Wohneinheiten werden alarmiert.

Bei entsprechend konstruierten Meldern verstummen nach Quittieren des Alarms an einem der Rauchwarnmelder alle Melder bis auf den, der ursprünglich Rauch detektiert hat. So lässt sich der Brandherd genau lokalisieren. Die Funktechnik bietet hier viele Möglichkeiten – wie das Funknetz eingerichtet wird und welcher Melder in welchem Fall anschlägt, muss entsprechend den Gegebenheiten vor Ort für jedes Objekt sorgfältig individuell geplant werden, damit am Ende wirklich eine lebensrettende, sinnvolle Lösung steht.

Rauchwarnmelder im Smart Home
Auch eine Vernetzung nicht nur von Meldern untereinander, sondern darüber hinaus mit dem Smart Home wird mit Rauchwarnmeldern der neuesten Generation wie etwa dem System Genius Plus möglich: Über einen zentralen Datenknoten lassen sich alle Informationen der Rauchwarnmelder bündeln und mit einem Smart-Home-System vernetzen. So können im Alarmfall lebensrettende Aktionen automatisch erfolgen, die das schnelle Verlassen des Hauses unterstützen: Fluchtwege werden beleuchtet, Jalousien und Rollläden automatisch hochgefahren und über die Audioanlage Hinweise über den genauen Ort des Feuers gegeben.

Zudem können Geräte, die mögliche Brandherde sein könnten, automatisch abgeschaltet werden. Darüber hinaus erschließen sich mit solchen Lösungen vielfältige neue Möglichkeiten zur Brandschutz-Optimierung. So ist auf diesem Weg jederzeit der Fernzugriff auf das gesamte Melder-Netzwerk für Status- und Störungsmeldungen möglich. Zudem lassen sich damit auch alle Alarme auf mobile Endgeräte übertragen und dort auswerten, weiterleiten und quittieren.

Qualität ist lebenswichtig
Bei all den vielfältigen Möglichkeiten, die Rauchwarnmelder heute bieten, sollte man einen ganz entscheidenden Punkt nicht aus den Augen verlieren: Damit ein Rauchwarnmelder im Brandfall wirklich zuverlässig Leben retten kann, sind höchste Anforderungen an seine Qualität und Funktionsfähigkeit zu stellen. Um Qualitätsrauchwarnmelder von Billigprodukten unterscheiden zu können, sollte man auf die entsprechenden Prüfzeichen achten.

Auch von anderen Produkten bekannt ist das CE-Zeichen, das allerdings lediglich besagt, dass das mit ihm versehene Produkt im europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden darf. Das unabhängige und herstellerneutrale Qualitätszeichen „Q“ dagegen dürfen nur Melder tragen, die höchsten Qualitätsanforderungen entsprechend der vfdb-Richtlinie 14-01 genügen und unter anderem folgende Leistungsmerkmale aufweisen: geprüfte Langlebigkeit, Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität sowie eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Mit weniger sollte man sich nicht zufrieden geben.

Brandschutz ist Existenzsicherung

Ein Brand in der Firma kann verheerende Schäden ­anrichten. Dennoch wird die Gefahr nicht selten unterschätzt. Hartmut Dages, Geschäftsbereichsleiter ­Produktmanagement bei Hekatron, über vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen.

GIT SICHERHEIT: Herr Dages, die Brandschutztechnik ist heute sehr ausgereift und vielfach geregelt – und dennoch wird er offenbar von vielen Unternehmen immer noch unterschätzt?

H
artmut Dages: Es ist leider so, dass in vielen Unternehmen das Thema Brandschutz nicht sehr ernst genommen wird. Auflagen zum Brandschutz vonseiten der Behörden und Feuerwehren, aber auch von Versicherungen oder Banken werden häufig als lästiges Übel betrachtet. Langzeituntersuchungen in den USA haben allerdings ergeben, dass im Fall von Großbränden 43 Prozent aller betroffenen Firmen direkt nach dem Brand in Konkurs gehen. Nach drei Jahren sind sogar mehr als 70 Prozent der Firmen vom Markt verschwunden. Unternehmer sollten Investitionen in den Brandschutz also nicht als überflüssige Kosten betrachten, sondern vielmehr als Existenzsicherung für das Unternehmen. Letztendlich können diese nämlich Kosten sparen.

Wie genau?

Hartmut Dages: Banken bewerten etwa die Kreditbedingungen günstiger, wenn eine Brandmeldeanlage vorhanden ist. Solche technischen Maßnahmen bieten aber auch Möglichkeiten, die vielen Architekten oder Bauherren unbekannt sind. Architekten haben einen deutlich freieren Gestaltungsspielraum, wenn sie technische Lösungen beim Brandschutz einplanen; und der Bauherr kann sich überwesentlich niedrigere Baukosten freuen, da technische Brandschutzmaßnahmen sehr oft kostengünstiger sind als rein bauliche Maßnahmen. Ich finde, dass dieses Zitat des OVG Münster die Frage ziemlich gut beantwortet: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ Ich würde mich als Unternehmer nicht auf mein Glück verlassen, sondern beizeiten in Brandschutz investieren. Das bietet wirkungsvollen Schutz vor den Schäden eines Brandes.

Möglicherweise hängt die Zurückhaltung mit der doch recht großen Komplexität des Brandschutzes zusammen?

Hartmut Dages: Die komplexen Aufgaben des Brandschutzes gehören grundsätzlich in Expertenhand. Zum Brandschutz gehören baulicher, anlagentechnischer, abwehrender und betrieblich-organisatorischer Brandschutz. Das eine ergibt ohne das andere keinen Sinn. Baulicher Brandschutz sind beispielsweise Brandwände; anlagentechnischer Brandschutz ist eine Brandmeldeanlage; abwehrender Brandschutz ist die Feuerwehr und betrieblich organisatorischer ist zum Beispiel der Flucht- und Rettungswegeplan. Ein Unternehmen, das neu baut, sollte ein Brandschutzgutachten erstellen lassen. Das kostet erst einmal Geld, stellt aber sicher, dass alle Aspekte des Brandschutzes berücksichtigt sind. In einem Bestandsgebäudemuss laufend überprüft werden, ob alle vorhandenen Brandschutzmaßnahmen ihre Funktion erfüllen.

Tausch ist wichtig - und lohnt sich
Nach wie vor werden bei den meisten Feststellanlagen  die Rauchschalter nur selten oder gar nicht ausgetauscht.  Dabei ist in der DIN 14677 ein eindeutiger Tauschzyklus festgelegt. Diese 2011 herausgegebene Norm beschreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik – wer nicht nach ihr handelt,  hat ein erhöhtes Haftungsrisiko. Demnach müssen Rauchschalter ohne Verschmutzungskompensation nach fünf Jahren ausgetauscht werden, für Rauchschalter mit Verschmutzungskompensation, wie ORS 142 von Hekatron, gilt eine Austauschfrist von acht Jahren.

Viele Feststellanlagen sind bereits seit mehr als 20 Jahren in Betrieb, aber rund 70 Prozent dieser Anlagen werden nicht regelmäßig instand gehalten. Insbesondere werden auch die Brandmelder, die im Brandfall automatisch die Schließung auslösen, nicht regelmäßig ausgetauscht, obwohl sie wie alle elektronischen Geräte einem natürlichen Alterungsprozess unterliegen. Damit ist bei einem Großteil der Feststellanlagen weder der Stand der Technik noch die volle Funktionsfähigkeit sichergestellt. In der Tat machten die Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen bisher keine Angaben dazu, ob und wann ein Brandmelder getauscht werden muss. Seit März 2011 allerdings ergänzt die DIN 14677 die DIBt-Zulassung. Und mit dieser Norm wird erstmalig ein Tauschzyklus für die Melder festgesetzt.

Austausch nach fünf oder acht Jahren
Demnach müssen Rauchschalter ohne Verschmutzungskompensation nach fünf Jahren ausgetauscht werden, für Rauchschalter mit Verschmutzungskompensation, wie den millionenfach bewährten ORS 142 von Hekatron, dagegen gilt eine Austauschfrist von acht Jahren. Bei diesem Rauchschalter signalisiert zudem die integrierte Revisions- und Serviceanzeige nach acht Jahren, dass ein Austausch fällig ist, und erinnert Betreiber und Errichter so an die Einhaltung der Norm. Wenn ein Hersteller selbst Angaben zum Austausch der Melder macht, so gelten diese. Hekatron verweist in seinen Herstellerangaben auf die DIN 14677 und bestätigt damit deren Vorgabe. Da die DIN 14677 die allgemein anerkannten Regeln  der Technik beschreibt und dabei  auch den Austausch von Meldern definiert, ist sie in diesem wie in allen anderen Punkten einzuhalten. Wenn ein Richter über einen Schadensfall zu urteilen hat, kann er die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Grundlage nehmen – wer als Betreiber oder Errichter sein Haftungsrisiko vermindern will, sollte sich also an diese Norm halten.

Mehr Sicherheit, weniger Risiko
Prinzipiell liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage beim Betreiber. Der Instandhalter sollte ihn aber nachdrücklich auf die Austauschpflicht und die mit ihrer Missachtung verbundenen Risiken hinweisen, falls der Betreiber sich die mit dieser Maßnahme verbundene Investition sparen will. Wichtig ist auch, dass der Instandhalter nachvollziehbar und nachweisbar dokumentiert, dass er hier seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Nebenbei tut der Instandhalter mit dem Meldertausch gemäß DIN 14677 nicht nur etwas für die Sicherheit seiner Kunden, er generiert darüber hinaus für sich selbst ein zusätzliches Geschäft. Hekatron bietet dabei mit dem Austausch-Rauchschalter ORS 142 A wertvolle Unterstützung für den normgerechten Austausch. Der ORS 142 A entspricht dem ORS 142 technisch und ist auch zu Vorgängermodellen kompatibel. Anders als die laut Norm ebenfalls für den Austausch zugelassenen revisionierten oder reparierten Brandmelder hat er zudem als Neugerät 24 Monate Garantie.

Hekatron auf der BAU
Eine der großen Messen, auf denen Hekatron sein neues Produktportfolio, seine Komplettlösungen in Sachen Brandschutz und all das, was Thema dieses Fachberichts ist, zeigt, ist alle zwei Jahre die BAU in München. GIT SICHERHEIT meint: Der Besuch lohnt.

Kontakt

Hekatron Vertriebs GmbH

Brühlmatten 9
D-79295 Sulzburg
Deutschland

+49 7634 500-7360
+49 7634 500-6419