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Private Sicherheitsdienste: BDSW fordert Änderung der Zuständigkeit

30.08.2013 - Im Hause der Bundespressekonferenz stellte BDSW-Präsident Gregor Lehnert den Forderungskatalog der Sicherheitswirtschaft an die zukünftige Bundesregierung vor - Heiner Jerofsky war...

Im Hause der Bundespressekonferenz stellte BDSW-Präsident Gregor Lehnert den Forderungskatalog der Sicherheitswirtschaft an die zukünftige Bundesregierung vor - Heiner Jerofsky war für GIT SICHERHEIT vor Ort.

Besonderen Handlungsbedarf sieht der BDSW bei der Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste. Mit Ausnahme von Österreich und Deutschland unterliegt die Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste in allen anderen 25 EU-Staaten den Innen- bzw. Justizministerien. „Die Zeit ist reif, dass auch in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste auf eine neue Grundlage gestellt werden. Nur so kann das Sicherheitsniveau für den Wirtschaftsstandort Deutschland erhöht werden", so Lehnert. Der BDSW fordert deshalb, dass die privaten Sicherheitsdienste in den Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden von Bund und Ländern übernommen werden.

Die aktuellen Herausforderungen in der Inneren Sicherheit erfordern eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der privaten Sicherheit. Dies sei, so Lehnert, nur dann möglich, wenn die Zuständigkeiten für beide Bereiche gebündelt werden. Seit 1927 unterlägen die privaten Sicherheitsdienste der Zuständigkeit der Gewerbeordnung und damit den Wirtschaftsbehörden. Eine wirksame Prävention und Gefahrenabwehr sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese könne nicht im Gewerberecht geregelt werden.

Lehnert verwies auf die Innenministerkonferenz (IMK), die seit Jahren eine verbindliche Zertifizierung von privaten Sicherheitsdiensten insbesondere dann fordere, wenn sie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, des Öffentlichen Personenverkehrs oder von Veranstaltungen eingesetzt würden. Vier Jahre später seien diese Vorgaben nicht einmal ansatzweise durch den Bundesgesetzgeber umgesetzt. „Der BDSW hat bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen, diese sicherheitsrelevanten Tätigkeiten in einem neuen § 32 der Gewerbeordnung zu regeln", so Lehnert. Dagegen gebe es Widerstände insbesondere aus dem Bundeswirtschaftsministerium sowie vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Um diese zu überwinden, müssen die Zuständigkeiten im Interesse der Inneren Sicherheit in Deutschland neu geregelt werden

Außerdem müsse der Gewerbezugang zum Sicherheitsgewerbe deutlich verschärft werden. „Jeder zukünftige Unternehmer muss mindestens eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben. Nur so kann das Qualitätsniveau durchgängig verbindlich angehoben werden", so BDSW-Präsident Gregor Lehnert. Auch die derzeitige Praxis der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müsse auf den Prüfstand. Eine rechtlich saubere Überprüfung der Beschäftigten über das polizeiliche Informationssystem sei insbesondere dort notwendig, wo es eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei gebe, insbesondere beim Schutz von Veranstaltungen.

 

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