News

Pflicht für Rauchmelder jetzt auch in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

13.01.2016 - Seit dem 1. Januar gilt in drei weiteren Bundesländern die Rauchmelderpflicht, und zwar in Bremen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt. Das bedeutet: In allen drei Bundesländern musste...

Seit dem 1. Januar gilt in drei weiteren Bundesländern die Rauchmelderpflicht, und zwar in Bremen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt. Das bedeutet: In allen drei Bundesländern mussten Bestandsbauten bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden – und zwar Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Rettungswege. Wer mehr zur Rauchmelderpflicht in seinem Bundesland wissen möchte: Details finden sich in den jeweiligen Bauordnungen der Länder. Diese regeln den Umgang mit Rauchwarnmeldern in Neu-, Bestands- und Umbauten. In der Regel ist der Vermieter bzw. Eigentümer für die Installation verantwortlich. Eine Sonderregelung bezüglich dieser Vorschrift gibt es in Mecklenburg-Vorpommern: Hier ist der Mieter dafür verantwortlich, dass Rauchwarnmelder in der Wohnung angebracht sind. Für die Wartung ist in den meisten Bundesländern allerdings der Mieter zuständig. Bereits in 13 deutschen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bremen, Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) besteht nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte.

Alle Details finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen. Und noch mehr nützliche Infos zum Thema gibt es unter anderem auch im Abus Ratgeber: http://origin.abus.com/ger/Ratgeber/Brandschutz/Rauchwarnmelderpflicht.

Kontakt

ABUS Security-Center GmbH & Co. KG - Archiv

Linker Kreuthweg 5
86444 Affing
Deutschland

+49 8207 95990 0