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Manfred Buhl: Sicherheitsgewerbe als Teil der Sicherheitsarchitektur

Der Vizepräsident des BDWS über die Bedeutung privater Sicherheitsdienstleister - Mindestlohn: Eile ist geboten

25.11.2010 - Manfred Buhl hat als Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) allen Grund und vor allem die Komptenz, sich über den Stand der Dinge im Si...

Manfred Buhl hat als Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) allen Grund und vor allem die Komptenz, sich über den Stand der Dinge im Sicherheitsgewerbe zu äußern: wo die Defizite liegen und was zu tun ist. Manfred Buhl mit einem Exklusiv-Kommentar auf GIT-SICHERHEIT.de.

Der Sicherheitsbegriff ist vielschichtig. Er steht für die Sicherheit eines Staates und seiner Bürger vor feindlichen Angriffen (Äußere Sicherheit) ebenso wie für die Innere Sicherheit eines Staates oder einer politischen Einheit innerhalb eines Staates. Er umfasst die objektive Sicherheit, das Sicherheitsgefühl der Menschen (subjektive Sicherheit) und die durch Rechtsnormen und staatliche Institutionen geschützte öffentliche Sicherheit genauso wie die private Sicherheit in einem nicht frei zugänglichen Hausrechtsbereich, einem Unternehmen oder die „Rundum-Sicherheit" von gefährdeten Personen.

Bestimmte Sicherheitsbegriffe schneiden die skizzierten Begriffsebenen, etwa der englische Begriff der Homeland Security. Sie wird teilweise als ein Compositum mixtum von Innerer und Äußerer Sicherheit verstanden und ist - richtig verstanden - ein Teil der Inneren Sicherheit, die auch vor grenzüberschreitender Kriminalität und insbesondere dem internationalen Terrorismus geschützt werden muss.

So komplex wie die Sicherheitslandkarte ist die Sicherheitsarchitektur. Dem militärischen Schutz der Äußeren Sicherheit entspricht die polizeiliche Aufgabe zum Schutz der Inneren Sicherheit. Auch andere öffentliche Funktionsträger wie der Zoll im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche, Schwarzarbeit und Produktpiraterie und vor allem die Ordnungsämter der Kommunen sorgen für öffentliche Sicherheit. Eine Sicherheitsfunktion kommt auch der Justiz einschließlich des Strafvollzugs und geschlossenen Einrichtungen der Psychiatrie zu.
Zur Sicherheitsarchitektur gehören darüber hinaus die Präventionsräte von Kommunen und Bundesländern bis hin zum Deutschen Forum Kriminalprävention und dem Deutschen Präventionstag.

Die private Sicherheit wird vor allem von den Sicherheitsabteilungen großer Unternehmen und dem Sicherheitsgewerbe wahrgenommen.

Das Programm Innere Sicherheit (PIS) der IMK

Erstmals hat das seit 1974 bestehende Programm Innere Sicherheit der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) in der aktualisierten Fassung des Jahres 2009 „Unternehmen aus dem Dienstleistungsspektrum der privaten Sicherheit" - also das Sicherheitsgewerbe - als „wichtigen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland" bezeichnet. Das PIS sieht im Dienstleistungsgewerbe „grundsätzlich Auftragnehmer zur Durchsetzung privater Rechtspositionen Dritter" und fürchtet, dass „das Handeln privater Sicherheitsdienstleister im öffentlichen Raum zu Interessenkollisionen führen kann". „Spezialgesetzliche Regelungen, nach denen private Sicherheitsdienstleister in einem eng umgrenzten Feld von staatlicher Aufsicht hoheitliche Befugnisse wahrnehmen, etwa im Bereich der Luftsicherheit, sollen nach Überzeugung der IMK Ausnahmen bleiben.

 

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Die IMK ist aber überzeugt, dass „in allgemein zugänglichen Bereichen, die dem Hausrecht Privater unterliegen, z.B. in Bahnhöfen oder in Einkaufszentren der fachlichen Qualifikation des privaten Sicherheitsdienstleisters große Bedeutung" zukommt. Daraus zieht die IMK im PIS die Konsequenz: „Zur Erreichung und Optimierung einheitlicher Standards sollte eine Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe verbindlich vorgeschrieben werden."

Weiter heißt es im PIS: „Im Rahmen der komplexen Aufgabenwahrnehmung ergeben sich für die staatlichen Sicherheitsbehörden Schnittstellen zu privaten Sicherheitsdienstleistern. Die Polizei arbeitet konstruktiv mit ihnen zusammen, soweit insbesondere polizeitaktische oder rechtliche Hinderungsgründe nicht bestehen. Dafür sind Seriosität, die fachliche Qualifikation und das Vorhandensein angemessener Ressourcen bei den Sicherheitsdienstleistern Voraussetzung".

Seriosität, Zuverlässigkeit, Professionalität und Qualitätsmanagement

Die Qualitätsmerkmale der Seriosität, der fachlichen Qualifikation und der angemessenen Ressourcen, die im PIS für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Polizei gefordert werden, sollten eigentlich unabhängig von einer Kooperation mit der Polizei selbstverständliche Voraussetzung der Ausübung des Sicherheitsgewerbes sein. Schließlich sind Sicherheitsunternehmen nicht auf Parkplatzbewachungen und ähnliche Funktionen des Objektschutzes beschränkt.

Sie nehmen vielfach und zunehmend komplexe Sicherheitsfunktionen wahr, die aus verschiedenen Gründen sehr anspruchsvoll sind: wegen ihrer fachlichen Ausrichtung, der Verzahnung mit branchenspezifischen Sicherheitsfunktionen, ihrer technischen Anforderungen bei Nutzung sicherheitstechnischen Tools und der mit dem Schutz hochwertiger Rechtsgüter verbundenen Verantwortung.

Besonders wichtig sind die genannten Voraussetzungen dort, wo Sicherheitsunternehmen an Schnittstellen zwischen privater und öffentlicher Sicherheit tätig sind. Dies war und ist der Fall bei Großveranstaltungen wie etwa bei der Fußball-WM 2006, bei Open-Air-Konzerten und Public Viewings. In diesen Fällen arbeiten Sicherheitsdienstleister eng mit der Polizei, und Ordnungskräften der Kommunen zusammen, Vor allem in öffentlich zugänglichen Räumen wie Sportstadien und ihrem Umfeld sowie im öffentlichen Massenverkehr, auf Bahnhöfen und in Einkaufszentren leicht in Konfliktsituationen geraten. Dabei müssen sie sowohl unter rechtlichen wie psychologischen Aspekten zuverlässig und taktisch intelligent agieren.

Wie das Beispiel der Loveparade in Duisburg in tragischer Form zeigt, ist die reibungslose und effektive Zusammenarbeit aller Institutionen und gerade auch der privaten Sicherheitsdienstleister mit staatlichen Stellen von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Großveranstaltungen im öffentlichen Raum. Professionelle Dienstleister mit gut ausgebildetem, erfahrenem Personal sind dabei unverzichtbar - ebenso wie Auftraggeber, die diese Zusammenhänge verstehen und dementsprechend ausreichend finanzielle Mittel für die Sicherheit einplanen.

Defizite im Sicherheitsgewerbe

Im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Seriosität, Professionalität und Qualitätsmanagement sind bei einem großen Teil der Sicherheitsunternehmen erhebliche Defizite erkennbar:

  • Das Gewerbe bietet ein buntes Bild von leistungsstarken und leistungsschwachen Unternehmen, wenige Unternehmen mit mehr als 10.000 Beschäftigten und zunehmend viele mittlere und kleine. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug 1980 noch 100, 1990 dann 88, 2000 bereits 61 und 2010 nur noch 45.
  • Je kleiner die Unternehmen sind, umso geringer ist in der Regel infolge ungünstiger Gewinn-Kosten-Strukturen die Qualifizierung der Beschäftigten. Für unterschiedliche Einsatzbereiche mit unterschiedlichen fachlichen Anforderungen fehlen die Ressourcen.
  • Entsprechend der verbreiteten Praxis von Nachfragern nach Sicherheitsdienstleistungen, in Ausschreibungen nicht den im Sinne des von CoESS (Confederation of European Security Services) entwickelten „Handbuches zur Vergabe von Aufträgen an Wach- und Sicherheitsunternehmen" wirtschaftlichsten, sondern den billigsten Preis zu bevorzugen, bieten immer mehr Sicherheitsunternehmen ihre Dienstleistungen zu Dumpingpreisen an.
  • Um dann trotz solcher unseriöser Dumpingpreise einen Gewinn zu erwirtschaften, halten viele Sicherheitsunternehmer ihre Zusagen nicht ein, brechen die Tariftreue und kürzen in betrügerischer Weise den Lohn.
  • Die unseriöse Auftragskalkulation führt oft auch zu minderwertigen Leistungen. Häufig werden diese Fehlleistungen nicht offenkundig sichtbar. Dem Auftraggeber genügt, dass ein schädigendes Ereignis ausgeblieben ist - ohne dass er danach fragt, ob die vereinbarte Leistung in vollem Umfang erbracht wurde und ursächlich für das Ausbleiben eines Schadensvorfalls war.

Gründe für die Defizite

Die Gründe für die zuvor skizzierten Defizite sind bekannt:

Die Einstiegsbarriere für die Gründung eines Wach- und Sicherheitsunternehmens ist zu niedrig. Die Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) setzt - neben einigen bürokratischen Formalitäten - lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Strafeintrag, den Abschluss einer ausreichenden Betriebs-Haftpflichtversicherung und den Nachweis einer Unterrichtung in eng begrenzten Wissensgebieten über 80 Stunden durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) voraus.

Für Beschäftigte von Sicherheitsunternehmen besteht nur eine Verpflichtung, sich 40 Stunden in den Sachgebieten Recht, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik unterrichten zu lassen. Die Sachkundeprüfung ist in § 34a Abs.1 Satz 5 GewO nur für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben und Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken vorgeschrieben.

Kontrollen im Sicherheitsgewerbe finden kaum statt. Zuständig für die Einhaltung der wenigen gewerberechtlichen Vorschriften wäre die Gewerbeaufsicht. Den Gewerbeämtern fehlen aber für häufige und gründliche Kontrollen die personellen Ressourcen. Dass der Zoll die Legalität der Beschäftigungsverhältnisse im Sicherheitsgewerbe vor Ort überprüft, ist eher eine Seltenheit. Auch die Gewerkschaften scheinen kaum zu kontrollieren, ob Sicherheitsunternehmen die Tariftreue einhalten.

Verbesserungspotenziale

Es gibt also Verbesserungspotenziale, die teils durch den Gesetzgeber, durch Behörden oder auch durch Staat und Kommunen als Auftraggeber genutzt werden sollten:

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gewerbezulassung sollten deutlich erweitert werden, um Zuverlässigkeit und Professionalität des Sicherheitsunternehmers zu gewährleisten. Er sollte über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium verfügen und 5 Jahre Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe vorweisen. Außerdem sollte er verpflichtet sein, geeignete Geschäftsräume für das Unternehmen nachzuweisen, in denen erforderliche Geschäftsunterlagen einschließlich der Aufzeichnungen über Sicherheitsdienstleistungen geführt und aufbewahrt werden können.

Zudem sollte er sich verpflichten müssen, Praktikanten und Auszubildende nicht mit eigenverantwortlichen Arbeiten auf Einzelarbeitsplätzen einzusetzen und Leistungen von Subunternehmern nur durchführen zu lassen, die neben der Gewerbeerlaubnis auch die gesetzliche Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, sich zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen verpflichtet haben und Unterlagen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialabgaben und Steuern vorlegen.

Fairen Löhnen und transparentem Wettbewerb ist das Sicherheitsgewerbe durch die Einigung des BDWS mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi über einen Mindestlohn-Tarifvertrag einen großen Schritt näher gekommen. Das Ziel ist erreicht, wenn das Bundesarbeitsministerium den Tarifvertrag für die ganze Branche verbindlich vorgeschrieben hat und ausreichende Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes und zur Verhinderung seiner Umgehung stattfinden. Gebraucht werden Löhne, die es den Beschäftigten von Sicherheitsunternehmen in allen Bundesländern ermöglichen, sich und ihre Familie ausreichend zu versorgen.

Das Sicherheitsgewerbe, insbesondere der BDWS, hat im vergangenen Jahrzehnt große Anstrengungen unternommen, eine Qualifizierungsoffensive in Gang zu bringen. Nach der Erhöhung der Stundenzahl des Unterrichtungsnachweises und der Normierung einer Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten im öffentlich zugänglichen Raum sind zwei Ausbildungsberufe geschaffen worden: Neben der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit" mit 3-jähriger Ausbildung die „Servicekraft für Schutz und Sicherheit" mit 2-jähriger Ausbildung). Außerdem haben mehrere Fachhochschulen Fachstudiengänge für das Management von Sicherheitsunternehmen eingeführt.

Diese Qualifizierungsoffensive muss verstärkt fortgesetzt werden. Insbesondere sollten Unternehmen des Sicherheitsgewerbes beständig dazu angehalten werden, ihre Beschäftigten den steigenden beruflichen Anforderungen entsprechend weiterzubilden und anspruchsvollere Positionen mit Beschäftigten zu besetzen, die einen der Ausbildungsberufe absolviert haben. Die Unternehmen müssen ferner verpflichtet werden, je nach Leistungsanforderungen Weiterschulungspläne für die Beschäftigten aufzustellen und ihre Einhaltung zu dokumentieren.

Der Zwang zum Sparen ebenso wie ein in manchen Branchen drohender Arbeitskräftemangel infolge des wieder einsetzenden Aufschwungs und der demographischen Entwicklung wird das Outsourcing von Sicherheitsfunktionen fördern. Davon werden vor allem Sicherheitsunternehmen profitieren, die die spezifischen Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse der jeweiligen Branche kennen und Kompetenz entwickelt haben, für die Branche innovative und kostengünstige Sicherheitslösungen anstelle bloßer „Mannstunden" anzubieten.

Dazu bedarf es betriebswirtschaftlicher und technischer Wissensoptimierung. Hochmoderne Sicherheitstechnik und vor allem IT-Technik muss Bestandteil der Kompetenz des Sicherheitsdienstleisters werden. Und er muss bereit und von seiner Finanzkraft her in der Lage sein, in solche Technik zu investieren. Dabei können Joint Ventures und Partnerschaften mit sicherheitstechnischen Spezialformen sinnvoll sein. Der Auftraggeber gewinnt durch die Investitionsfähigkeit des Sicherheitsdienstleisters Innovations- und Planungssicherheit. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Zeit besonders günstig für eine derartige Kompetenz- und Investitionsentfaltung starker Sicherheitsunternehmen.

Zertifizierung

Die im PIS geforderte, verbindlich vorzuschreibende Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen sollte im Wesentlichen die zuvor skizzierten Zuverlässigkeits-, Qualitäts-, Qualifizierungs- und Managementvoraussetzungen umfassen. Die Anforderungen müssen für eine Zertifizierung operabel, transparent und nachprüfbar sein. Eine Zertifizierung könnte an die bestehende DIN ISO-Zertifizierungen anknüpfen und die Kriterien enthalten, die auf die Besonderheiten von Sicherheitsdienstleistern abzielen. Sie sind weitgehend in der DIN-Norm 77200 sowie im Kriterienkatalog des AK Gütesiegel des BDWS enthalten. Diese Kriterien würden im Rahmen eines bestehenden Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 ff. oder in einem eigenständigen Modul geprüft werden.

Durchgeführt werden könnte die Zertifizierung durch einen anerkannten und zugelassenen Zertifizierer wie zum Beispiel den TÜV, die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS), die Prüfgesellschaft DEKRA, VdS Schadenverhütung, der Warenprüfkonzern SGS oder auch durch die Deutsche Sicherheitsakademie (DAS). Denkbar wären auch völlig neue Wege, zum Beispiel die Gründung eines Zertifizierungsbeirats, bestehend aus Vertretern staatlicher Instanzen sowie Wirtschafts- und Berufsverbänden (etwa des Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz, der Polizei und Polizeigewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der ASW, des VdS und des BDWS).

Um die Verbindlichkeit der Zertifizierung als Voraussetzung der Vergabe von bestimmten Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten, müsste sie gesetzlich verankert werden. Bei einer Beschränkung auf öffentliche Auftraggeber wäre das Vergaberecht die richtige Gesetzesstelle.

Eile ist geboten. Noch vor dem Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit im kommenden Jahr sollten sowohl der Mindestlohn wie das Zertifizierungsverfahren eingeführt sein, um Gleichbehandlung und Fairness im Wettbewerb der Sicherheitsunternehmen zu gewährleisten.

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