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Freitag, 13. August 2010, ist Rauchwarnmeldertag

Beispiel Hessen: zu wenig Rauchwarnmelder installiert

10.08.2010 - Der bundesweite "Tag des Rauchwarnmelders" ist in diesem Jahr Freitag, der 13. August. An diesem Tag soll die Öffentlichkeit für die Gefahren durch Rauch sensibilisiert werden, den...

Der bundesweite "Tag des Rauchwarnmelders" ist in diesem Jahr Freitag, der 13. August. An diesem Tag soll die Öffentlichkeit für die Gefahren durch Rauch sensibilisiert werden, denn vier von fünf Brandopfern sterben nach Auskunft der Feuerwehr nicht durch Flammen, sondern infolge giftigen Brandrauchs. „Im Schlaf ist der Geruchssinn abgeschaltet. Dann genügen nur wenige Atemzüge, um bei giftigem Brandrauch ohnmächtig und damit handlungsunfähig zu werden. Ein Rauchwarnmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und kann so Leben retten", erläutert Christian Rudolph vom Forum Brandrauchprävention. Das Forum ist ein Zusammenschluss der Verbände der Feuerwehren, der Schornsteinfeger, der Versicherungswirtschaft sowie der Hersteller und Dienstleister. (Lesen Sie hierzu auch unser Interview mit Christian Rudolph).

Beispiel Hessen: Nachrüstpflicht bis 2014
Laut Forsa-Umfrage von 2010 sind bisher zwei Drittel der hessischen Haushalte noch ohne Rauchwarnmelder. Seit 2005 gibt es in Hessen eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum. Demnach müssen vorhandene Wohnungen bis Ende 2014 entsprechend ausgestattet werden. Das Forum Brandrauchprävention und die Feuerwehr empfehlen Mietern und Vermietern, sich jetzt zu informieren. Um das eigene Leben und das anderer nicht unnötig zu gefährden, sollte man mit der Ausstattung der Wohnräume nicht warten.

Am 13. August 2010 findet zu diesem Thema im Hessischen Innenministerium ein Fachgespräch unter Beteiligung von Experten aus Verbänden und Unternehmen, der Feuerwehren und der Immobilienwirtschaft statt.

Höhere Sicherheit durch Qualitätsprodukte und Vernetzung
Peter Krapp, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Sicherheit weist darauf hin, dass der Markt heute eine Vielzahl an Rauchmelderprodukten bietet: „Das sorgt beim Verbraucher oft für Unsicherheit, welcher den besten Schutz bietet. Wichtig ist es, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Sie gewähren mehr Komfort, Sicherheit und lösen weniger Fehlalarme aus. Rauchmelder sollten zudem das VdS-Prüfzeichen tragen." Hauseigentümern empfiehlt er vernetzte Rauchmelder. So werden auch Brände in entfernten oder wenig genutzten Räumen erkannt. In Bundesländern mit Rauchmelder-Gesetzgebung sind die Vermieter für die Funktionstüchtigkeit der kleinen Lebensretter verantwortlich. Hier empfiehlt Krapp eine Demontagesicherung und eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie.

Wo sollen Rauchmelder installiert werden?
Die hessische Bauordnung schreibt vor, Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, zu installieren. Konkret heißt es dort: „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten." Weitere Informationen sind unter rauchmelder-lebensretter.de verfügbar.

 

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