Security

Förderstandards für Smart-Home-Sicherheitstechnik

05.06.2019 - Die Mindestanforderungen für einbruchhemmende Sicherheitstechnik werden regelmäßig weiterentwickelt. Wie verhält es sich speziell mit der Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendung...

Die Mindestanforderungen für einbruchhemmende Sicherheitstechnik werden regelmäßig weiterentwickelt. Wie verhält es sich speziell mit der Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen? In ihrem Beitrag für GIT SMART HOME SECURITY schafft Sabrina Mohr von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) Klarheit. Dabei nimmt die Autorin auch staatliche Förderung in den Blick, die – unter anderem auf Initiative der Stiftung – seit 2014 bei der KfW erhältlich sind.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche sinkt – und die Zahl der nur versuchten, also gescheiterten Einbrüche steigt. Diese Entwicklung der letzten zwei Jahre zeigt, dass der Einbruchschutz wirkt. Über ein Drittel der Täter scheitert an der eingebauten Einbruchhemmung. Dabei zeigt sich, dass mechanische Sicherheitstechnik die Grundlage eines wirksamen Einbruchschutzes ist. Elektronische Sicherheitstechnik, wie zum Beispiel eine Einbruchmeldeanlage, gibt meistens erst Alarm, wenn der Einbrecher bereits im Objekt ist.

Präventionsmaßnahmen und der Einbau von Sicherheitstechnik sind weiterhin von Bedeutung – denn die Fallzahlen für Einbrüche (2017: 116.540 Fälle; 2016: 151.265 Fälle) bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Das gilt auch für die Höhe der dabei verursachten Schäden (2017 rund 302 Mio. Euro und 2016 rund 391 Mio. Euro). Außerdem besteht in Deutschland immer noch eine Unterversorgung an Einbruchschutz: 2014 verfügten etwa 70 Prozent der Haushalte über keine spezielle Sicherheitstechnik. Die staatlichen Finanzanreize für Einbruchschutzmaßnahmen tragen dazu bei, diesen Bedarf zu decken und letztlich Tatgelegenheiten zu minimieren.

Angepasste Standards
Mit ihrer Wohnraumoffensive will die Bundesregierung jährlich 375.000 neue Wohnungen und Eigenheime schaffen – so sagt es der Koalitionsvertrag. Allerdings ist der Einbau von Sicherheitstechnik bislang nur für Bestandsbauten förderfähig. Es wird höchste Zeit, im Bundeshaushalt auch für die Förderung von Neubauten und Mehrfamilienhäusern Mittel einzuplanen – denn jeder Neubau ohne Sicherheitstechnik schafft neue Tatgelegenheiten und weiteren Förderbedarf.  

Das DFK hat unter Beteiligung der Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (PL PK) ein Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Programme für Neubauten erstellt, dem die Innenministerkonferenz (IMK) im September 2017 zustimmte. Die Förderstandards wurden unter Einbeziehung von Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen angepasst.

Anforderungen für Smart-Home-Sicherheitstechnik
Smart-Home-Anwendungen können beispielsweise Komponenten der Haustechnik, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und der Sicherheitstechnik enthalten. Sie können miteinander vernetzt sowie (fern-)gesteuert werden und machen automatisierte Abläufe möglich.

Geht es dabei um sicherheitstechnisch relevante Funktionen, müssen Häuser und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung bestimmte Anforderungen erfüllen – und zwar hinsichtlich der Planung, des Einbaus, des Betriebs und der Instandhaltung. Dies gilt für Smart Home-Anwendungen, die z.B. einen Einbruch, einen Brand oder das Austreten gefährlicher Gase im Bereich der Haustechnik melden.

Die jeweiligen Anforderungen finden sich in der DIN VDE V 0826-1 Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Als Vornorm gilt die DIN VDE V 0826-1 nur in Deutschland und spiegelt den anerkannten aktuellen Stand der Technik wider. Sie dient Verbrauchern, aber auch den Herstellern, Fachbetrieben und polizeilichen Beratern als Orientierung.

Folgende Voraussetzungen für sicherheitstechnisch relevante Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Smart Home-Anwendungen sind darin festgelegt:

  • Nur berechtigte Zugriffe: Unter Einhaltung IT-spezifischer Vorgaben und bestimmter Sicherheitsvorkehrungen soll die Smart Home-Anwendung möglichst nicht durch Unberechtigte eingesehen, manipuliert oder überwunden werden können.
  • Nur zertifizierte Geräte und Komponenten zur Bildung entsprechender Smart Home-Anwendungen sind zulässig. Ab dem Installationszeitpunkt sollen sie mit sicherheitsrelevanten Updates hinreichend lang versorgt werden.
  • Planung, Installation und Instandhaltung sollen nur speziell dafür zertifizierte Fachfirmen übernehmen. Nach der Installation wird der Betreiber eingewiesen. Zur Dokumentation der Anlage ist eine Anlagenbeschreibung zu erstellen und auszuhändigen. Die Funktionsfähigkeit ist durch die Fachfirma regelmäßig zu prüfen.
  • Die Schutzfunktion einer Smart Home-Anwendung, z.B. mit einer Einbruchmeldefunktion, darf nicht gestört werden. Das heißt, dass zusätzliche, anlagenfremde Smart Home-Geräte, die z.B. der Unterhaltung dienen, keine Störungen verursachen dürfen. Sie müssen rückwirkungsfrei sein.

Sicherheitstechnik mit Smart Home-Anwendungen, die diese Vorgaben erfüllen, erhalten zukünftig eine entsprechende Zertifizierung nach DIN VDE V 0826-1 und sind entsprechend gekennzeichnet.

Optimaler Schutz vor Einbrüchen
Neben dem Einbau von Sicherheitstechnik ist auch das eigene Verhalten ein wichtiger präventiver Faktor für den Schutz vor Wohnungseinbrüchen – auch eine wachsame Nachbarschaft ist dafür hilfreich. All diese Aspekte werden auch in der polizeilichen Beratungspraxis berücksichtigt.

Einbruchschutz ist eine kontinuierlich zu entwickelnde Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, für die die Politik eine zentrale Verantwortung trägt. Mindestanforderungen an Sicherheitstechnik, wie aktuell die DIN VDE V 0826-1 für Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen, gewährleisten den Qualitätsanspruch für den Einbruchschutz. Sie helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen und unterstützen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig.

Kontakt

GITSmartHomeSecurity

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

c/o BMI Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn