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BSI warnt vor Erpressung durch Schadsoftware

26.03.2012 - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass derzeit eine neue Variante einer bereits seit 2011 bekannten Schadsoftware im Umlauf ist, mit d...

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass derzeit eine neue Variante einer bereits seit 2011 bekannten Schadsoftware im Umlauf ist, mit der Online-Kriminelle unter missbräuchlicher Nutzung des BSI-Logos versuchen, Geld von PC-Besitzern zu erpressen.

Die Schadsoftware sperrt die betroffenen Systeme und fordert die Nutzer in einer Einblendung auf, einen Geldbetrag zu entrichten, da mit dem Rechner angeblich illegale Raubkopien heruntergeladen wurden. Enthielten frühere Varianten der Schadsoftware beispielsweise die Logos des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei, der GEMA oder verschiedener Softwareunternehmen, so nutzt die neue Variante missbräuchlich die Logos des BSI und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Damit soll der Eindruck erweckt werden, die beiden Einrichtung seien die Absender der Meldung.

Das BSI ist nicht der Absender dieser Meldung. Auch die GVU hat in einer eigenen Pressemeldung darauf hingewiesen, nicht der Absender der Meldung zu sein. Das BSI rät allen Betroffenen, die geforderte Gebühr unter keinen Umständen zu bezahlen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Das BSI hat die Hersteller von Antivirenprogrammen informiert und diese werden schnellstmöglich entsprechende Virensignaturen und ggf.
Bereinigungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Das BSI arbeitet ebenfalls an konkreten Handlungsempfehlungen für Betroffene und wird diese baldmöglichst auf seiner Webseite unter www.bsi-fuer-buerger.de bereitstellen.

Eine generelle Möglichkeit, einen durch Trojanerbefall gesperrten Rechner von der Schadsoftware zu befreien, können Rettungs-CDs („Rescue Discs") sein, die beispielsweise die Anbieter von Antivirensoftware auf ihren Webseiten zum Teil kostenfrei bereitstellen. Diese Rettungs-CDs müssen über einen nicht betroffenen Rechner heruntergeladen und auf den betroffenen Rechner aufgespielt werden.

Weitere generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware können auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik abgerufen werden.

 

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