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BDWS zum Mindestlohn für Sicherheitsdienstleister

21.01.2010 - „Die Ablehnung des Antrags auf Allgemeinverbindlichkeit unseres Mindestlohn-Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verhindert erh...

„Die Ablehnung des Antrags auf Allgemein­verbindlichkeit unseres Mindestlohn-Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verhindert erhebliche Lohnerhöhungen für Beschäftigte in den neuen Bundesländern und Berlin. Ferner ­gefährdet das Verhalten der Gewerkschafts­vertreter die Stabilität Tausender Arbeitsplätze im Bundesgebiet", so Wolfgang Waschulewski auf der Pressekonferenz des Bundesverbandes ­Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) am 17. September 2009 in Berlin.

Jüngste Äußerungen der ver.di- und DGB-Spitzen lassen befürchten, dass 7,50€ nur ein Durchlaufposten für den Mindestlohn sei. Inzwischen spräche man bei ver.di von bundesweit 9,00 €. „Eine Gewerkschaft mit derartig überzogenen Lohnforderungen kann im Dienstleistungssektor nicht ernst genommen werden und gefährdet zudem die Tarifautonomie", so Waschulewski. Die Mindestlohn-Ideologie werde auf dem Rücken der Unternehmer ausgetragen, und deren Beschäftigte würden instrumentalisiert.

Nach dem klaren „Nein" des DGB in der Tarifkommission kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keine Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung des mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) getroffenen Tarifvertrages erlassen; dieser sichert auch das Erfüllungsort­prinzip. „Der Tarifvertrag", so der Präsident des BDWS weiter, „sieht Mindeststundenlöhne für Sicherheitsdienstleistungen zwischen 6,00 € in den neuen Bundesländern und 8,32 € in Baden-Württemberg vor." Die kategorische Ablehnung der Arbeitnehmervertretung wirke sich nun in den fünf neuen Bundesländern und Berlin auf 50.000 und den übrigen Bundesländern auf bis zu 120.000 Sicherheitsmitarbeiter aus. Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohn-Tarifvertrag Der Mindestlohn-Tarifvertrag wurde auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes abgeschlossen. Durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat wurden im Frühjahr 2009 Sicherheitsdienstleistungen erstmals in dieses Gesetz aufgenommen. „Damit können verträgliche soziale Standards im Gewerbe geschaffen werden, die vor dem Hintergrund künftiger Veränderungen in Europa dringend geboten sind", unterstreicht der BDWS-Präsident. Nur noch die Bundesregierung kann per Kabinettsbeschluss eine Rechtsverordnung beschließen. „Wir hoffen, dass die Bundesre­gierung im Interesse von Unternehmen und den Beschäftigten unmittelbar nach der Bundestagswahl die Weichen für die Einleitung des Verordnungsverfahrens stellt und sich nicht von DGB und ver.di instrumentalisieren lässt", sagte Wolfgang Waschulewski abschließend.

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