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BDSW: Sicherheit des Luftverkehrs kann nur gemeinsam gewährleistet werden

07.01.2015 - Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok, wies in Bad Homburg darauf hin, dass die Gewährleistung der Luftsicherheit eine s...

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok, wies in Bad Homburg darauf hin, dass die Gewährleistung der Luftsicherheit eine staatliche Aufgabe sei.

Grundlage sind die Verordnungen der Europäischen Union sowie die darauf basierenden nationalen Vorschriften, z. B. das Luftsicherheitsgesetz. Im § 5 des Luftsicherheitsgesetzes ist geregelt, dass die Bundespolizei für die Personen- und Gepäckkontrollen an den deutschen Verkehrsflughäfen zuständig sei. Gesetzlich sei auch geregelt, dass „geeigneten Personen im Wege der Beleihung" diese Kontrollen übertragen werden können. Voraussetzung sei eine Ausbildung von rund 200 Zeitstunden sowie eine viereinhalbstündige Prüfung durch die zuständige Bundespolizei. Erst dann können die Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten - gleich ob von privaten Firmen oder öffentlichem Dienst - an den Kontrollstellen eingesetzt werden. Eine Wiederholungsprüfung für die Auswertung von Röntgenbildern finde alle drei Jahre statt, zudem müsse jeder Mitarbeiter monatlich mindestens 1,5 Stunden Röntgenbildtrainings absolvieren. Aufgabe der Bundespolizei sei es auch, mit regelmäßigen Tests die Kompetenz der Sicherheitskräfte und durch permanente Dienst- und Fachaufsicht die organisatorischen Abläufe an den Kontrollspuren zu prüfen. „Deutschland habe nicht auf die EU gewartet, um die eingesetzten Sicherheitskräfte an den Flughäfen zu kontrollieren", so Olschok.

Mit dieser Klarstellung reagierte der BDSW-Hauptgeschäftsführer auf die auszugsweise Wiedergabe des nicht (!) öffentlichen EUPrüfberichts am Flughafen Frankfurt. Medien hatten berichtet, dass es „große Sicherheitslücken am Frankfurter Flughafen" gäbe. Die Schuld dafür wurde in zahlreichen Medienveröffentlichungen dem angeblich „schlecht geschultem Personal" zugeschoben. Olschok wies auch darauf hin, dass seit fast 20 Jahren an den bundesdeutschen Verkehrsflughäfen, mit Ausnahme Bayerns, diese Personenkontrollen durch Beschäftigte privater Sicherheitsunternehmen durchgeführt werden.

Rund 7.000 private Sicherheitskräfte arbeiten tagtäglich erfolgreich und engagiert als Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten: Alleine in diesem Jahr seien fast 100 Millionen Passagiere, die von deutschen Flughäfen abgeflogen sind, kontrolliert worden. Wenn jetzt offensichtliche Mängel allein den privaten Sicherheitskräften zugeordnet würden, so greife dies eindeutig zu kurz, so Olschok. Die Bedrohungslage an den Flughäfen erfordere ein abgestimmtes Verhandeln aller Beteiligten. Dazu gehören die Luftsicherheits- und Polizeibehörden, aber auch die Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen und natürlich auch die eingesetzten privaten Sicherheitsdienste.

„Die Sicherheit des Luftverkehrs kann nur gemeinsam gewährleistet werden. Sollten Mängel festgestellt werden, so müsse dieses Konzept auf den Prüfstand und den veränderten Anforderungen angepasst werden", so Olschok abschließend.

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