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BDSW: Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Brandenburg

12.01.2012 - Seit 01.01.2012 gilt in Brandenburg ein Vergabegesetz, dass für Aufträge, die das Land Brandenburg ausschreibt, einen Mindestlohn von 8 Euro vorschreibt. Nur Unternehmen, die sich ...

Seit 01.01.2012 gilt in Brandenburg ein Vergabegesetz, dass für Aufträge, die das Land Brandenburg ausschreibt, einen Mindestlohn von 8 Euro vorschreibt. Nur Unternehmen, die sich an diesen Mindestlohn halten, können den Zuschlag bekommen.

Matthias Schulze, Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg im BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft), begrüßte die Festlegung: „Damit kommt endlich Bewegung in die Vergabepraxis des Landes", sagte Schulze.

Der BDSW hat sich bereits 2010 tariflich an das zu diesem Zeitpunkt bereits erwartete Vergabegesetz gebunden. Für öffentliche Aufträge wurde im Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen ein Mindestlohn von 7,50 Euro festgeschrieben, der bei einer Erhöhung im Vergabegesetz entsprechend steigt. „Wir haben schon damals gezeigt, dass wir Mindestlohnregelungen befürworten", so Schulze weiter. Auch der bundesweite Mindestlohn für andere Aufträge zeige dies.

Matthias Schulze rief die zuständigen Stellen aber auch dazu auf, die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zu kontrollieren. „Es kann nicht sein, dass sich die Vergabestellen, wie bei der Einführung des Mindestlohnes teilweise geschehen, auf Festpreisverträge berufen oder weiterhin zu niedrigeren Konditionen Aufträge vergeben."

Nach den Erfahrungen der letzten Monate lässt die Umsetzung des politischen Willens zu Lohnuntergrenzen und Sozialstandards an der Basis und bei den Vergabestellen mehr als zu wünschen übrig. Teilweise entsteht dabei der Eindruck, dass nach dem Prinzip „Wasser predigen - Wein trinken" verfahren wird. „Der Glaubwürdigkeit unserer Landespolitik wird damit von den Verantwortlichen vor Ort ein Bärendienst erwiesen." Er forderte auch eine Ausweitung des Vergabegesetzes auf Kommunen, es könne nicht sein, dass Sicherheitsmitarbeiter nur dann in den Genuss des Mindestlohnes nach dem Vergabegesetz kommen, wenn sie im Auftrag des Landes tätig sind und das, obwohl der größte Prozentsatz der öffentlichen Aufträge in Brandenburg direkt oder indirekt aus Mitteln des Landes bestritten wird.

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