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BDSW: Bewacherregister kommt - aber später

30.07.2018 - Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 6. Juli hat sich der Bundesrat mit dem Vorhaben der Bundesregierung beschäftigt, ein zentrales Bewacherregister einzurichten. In d...

Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 6. Juli hat sich der Bundesrat mit dem Vorhaben der Bundesregierung beschäftigt, ein zentrales Bewacherregister einzurichten. In diesem sollen bundesweit aktuelle Daten zu Sicherheitsfirmen und deren Personal elektronisch auswertbar vorgehalten werden, um bewachungsrechtliche Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und transparenter auszugestalten. „Der Bundesrat hat erfreulicherweise einige unserer Forderungen aufgenommen, um das Register zu einem Mehrwert für die Sicherheitsunternehmen und die Verwaltung werden zu lassen", so BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok.

„Wir erwarten, dass durch die Einführung des Registers die immer noch in vielen Teilen Deutschlands viel zu langen Überprüfungszeiten bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern mit dem Register signifikant verkürzt werden," so der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok. Der Bundesrat greift in seiner Stellungnahme zum Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung eine Kernforderung des BDSW auf, den Sicherheitsunternehmen zur Erstbefüllung von über 250.000 MitarbeiterInnen sechs Monate Zeit zu geben. Die von der Bundesregierung vorgesehene „Befüllungsfrist" von 6 Wochen sei zu kurz bemessen. „Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen", so Olschok. „Damit sich die Sicherheitsunternehmen sinnvoll und zügig auf eine Einbringung der Daten in das Bewacherregister vorbereiten können, sollte den Unternehmen umgehend die vorgesehene Vorlage (CSV-Datei) als Testversion durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt werden. Nur so können die Sicherheitsunternehmen etwaige Schnittstellenprobleme mit ihrer entsprechenden Software erkennen und diese frühzeitig beheben", so Olschok abschließend.

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