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Allgemeinverbindlichkeit für Lohntarifvertrag in Baden-Württemberg empfohlen

26.07.2014 - Der Tarifausschuss des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg hat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2014 die Allgemeinverb...

Der Tarifausschuss des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg hat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2014 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Lohntarifvertrages einschließlich der Ausbildungsvergütung für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg für die Löhne bis 11,00 € inklusive der darauf zu zahlenden Zeitzuschläge empfohlen.

Der Landesgruppevorsitzende in Baden-Württemberg, Herr Albert Haber, begrüßt die Empfehlung des Tarifausschusses. Damit haben, alle Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer der Sicherheitsbranche, die in Baden Württemberg eingesetzt sind und einem Betrieb mit Sitz in Baden Württemberg angehören, nicht nur einen Anspruch auf 9,20 € pro Stunde, sondern auch auf die tariflichen Zeitzuschläge.

Demzufolge sind neben den privaten auch die öffentlichen Auftraggeber in Baden-Württemberg bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen an baden-württembergische Betriebe - entgegen dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz, welches einen Lohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde vorsieht - an den für allgemeinverbindlich erklärten Lohntarifvertrag gebunden.

Der empfohlene Antrag der Tarifvertragsparteien liegt nunmehr dem Minister zur Entscheidung vor. Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger erlangt die Entscheidung des Ministers Rechtskraft.

„Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung können Wettbewerbsnachteile, die den verbandsangehörigen Unternehmen durch den vereinbarten Tarifvertrag entstehen, zumindest eingeschränkt werden", so Albert Haber abschließend.

 

 

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