Security

Alarmierung Nachrüsten wird zur Pflicht! Aufzugsnotrufsysteme – damit per Knopfdruck Hilfe kommt

06.12.2019 - Rasch zum Termin kommen, den Arbeitsplatz verlassen oder das Restaurant besuchen mit dem Aufzug soll es möglichst schnell gehen. Aber was ist, wenn der Aufzug stecken bleibt? Dann...

Rasch zum Termin kommen, den Arbeitsplatz verlassen oder das Restaurant besuchen – mit dem Aufzug soll es möglichst schnell gehen. Aber was ist, wenn der Aufzug stecken bleibt? Dann kommen Aufzugsnotrufsysteme zum Einsatz und die sollen vor allem eins: Schnell und problemlos funktionieren und natürlich unverzüglich Hilfe herbeirufen. Doch nicht nur die Digitalisierung stellt Aufzugsnotrufsysteme vor neue Herausforderungen: Alle Vorschriften der novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen bis zum 31.12.2020 verbindlich umgesetzt werden. Zeit also, genauer unter die Lupe zu nehmen, worauf es beim Umrüsten wirklich ankommt.

Wenn der Aufzug stecken bleibt, gibt es nur eins: Ruhe bewahren und den Knopf drücken. Im Idealfall meldet sich auf der anderen Seite der Leitung jemand und schickt nach wenigen Minuten Hilfe vorbei. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. In manchen Fällen allerdings ertönt immer noch ein lautes Hupsignal, das den Hausmeister oder Pförtner herbeirufen soll. Wenn der jedoch krank ist oder gerade nicht am Platz, landet der Notruf im Leeren. Damit dies nicht passiert, wurde die Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 novelliert. Vorgeschrieben ist seitdem, dass Aufzüge mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet werden müssen. Der Gesetzgeber gewährte eine Übergangsfrist für das 2-Wege-Kommunikationssystem, die aber bald abläuft: Ab Ende 2020 ist die Verordnung rechtsbindend und bis dahin müssen alte Anlagen nachgerüstet werden.

Damit alle Auflagen erfüllt werden können, gilt es also, sich vorab Gedanken zu machen, was das Aufzugsnotrufsystem leisten muss. Denn im schlimmsten Fall, nämlich bei nicht funktionierendem Notruf, drohen dem Betreiber haftungsrechtliche Konsequenzen. Das können Schadensersatzforderungen der Personen sein, die im Aufzug eingeschlossen sind und kann im Extremfall zur  Beschädigung der Anlage bei einem Befreiungsversuch führen.

Personeneinschlüsse in Aufzügen erfordern schnelles Handeln und da müssen Abläufe möglichst optimiert ineinandergreifen. Ein einfach zu verbauendes und perfekt funktionierendes System spart hier sowohl dem Betreiber als auch dem Nutzer des Aufzugs Nerven und Zeit. Hersteller von Aufzugsnotrufsystemen wissen, dass eine gute Vorbereitung maßgeblich zum Erfolg beiträgt. Denn egal, was der gerufene Monteur vor Ort vorfindet, er sollte mit allen Gegebenheiten zurechtkommen können.

Umfangreiche Anforderungen
Allerdings werden die Anforderungen an Aufzugsnotrufsysteme immer komplexer. Zum einen ist die Digitalisierung dafür verantwortlich, zum anderen müssen neue gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Damit klar ist, was das im Einzelnen für den Betreiber bedeutet und worauf er achten muss, ist es ratsam, sich rechtzeitig an einen versierten Partner zu wenden, der mit den zu erfüllenden Auflagen vertraut ist. Dazu gehört zunächst die DIN EN 81-28, die gerade novelliert wurde. Sie beinhaltet nicht mehr nur, dass sich eine eingeschlossene Person durch einmaliges Auslösen der Notrufauslöseeinrichtung bemerkbar machen kann. Neu ist, dass sie dem Nutzer außerdem anzeigen muss, welcher Fehler vorliegt. Außerdem muss das Notrufsystem GMS-fähig sein, da nun auch das Mobilfunknetz offiziell mit in der Norm aufgenommen wurde.

Alles Weitere soll ohne Zutun des Eingeschlossenen funktionieren. Wenn also ein Anruf rausgeht, muss sich das Notrufgerät selbstständig identifizieren. Laut Norm muss außerdem gewährleistet sein, dass kein Notruf verloren geht. Ein automatischer Funktionstest, eine Erkennung von Missbrauch und die Notstromversorgung ergänzen die Auflagen.

Auf der empfangenden Seite muss geeignetes Fachpersonal den Notruf erkennen. Konkret heißt das, dass die Notrufzentrale innerhalb von fünf Minuten validieren muss, ob es sich um einen echten Notruf handelt oder nicht – was in letzter Konsequenz nur über eine Sprachverbindung möglich ist. Erst dann wird eine Befreiung eingeleitet. Alles in allem darf dieser Vorgang nicht länger als 30 Minuten dauern.

Doch das ist noch nicht alles: Außer der Europäischen Norm regelt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung den Umgang mit überwachungsbedürftigen Anlagen in Unternehmen. Als solche gelten z. B. Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Paternoster und Bauaufzüge. Das Reglement stellt im weitesten Sinne dar, welche Pflichten der Betreiber einer Aufzugsanlage zu erfüllen hat, wenn er eine solche im öffentlichen Raum zur Verfügung stellt.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick sind:

  • Im Aufzug muss eine Kennzeichnung z. B. in Form einer Prüfplakette angebracht sein, die über Monat und Jahr der nächsten Prüfung informiert.
  • Für jede Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden.
  • Die Prüfung vor Inbetriebnahme gilt für alle Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung.
  • Die maximale Prüffrist für Aufzugsanlagen nach Maschinenrichtlinie beträgt zwei Jahre.
  • Die Prüffrist für wiederkehrende (Haupt¬-)Prüfungen kann in Abhängigkeit vom Zustand oder dem Betrieb der Anlage verkürzt werden.

Neuester technischer Stand
Da mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung eine Nachrüstpflicht für ältere Anlagen einhergeht, sind Betreiber von Aufzugsanlagen zum Handeln gezwungen. Denn rein rechtlich sind sie dann Arbeitgebern gleichgestellt, was die haftungsrechtlichen Konsequenzen für viele erheblich erhöht. Dabei hält sich die Herausforderung einer Nachrüstung im Bereich des Personennotrufs in Grenzen, denn Fernnotrufsysteme lassen sich problemlos aktualisieren. Dafür können die Betreiber sich neben einem festen auch für einen mobilen Telefonanschluss entscheiden. Idealerweise ist das Produkt ein Brückenprodukt: von analoger Festnetzverbindung über IP-basierende Anschlüsse bis hin zu Mobillösungen.

Eine Basis für Brückentechnologien ist GSM, der Standard für volldigitale Mobilfunknetze. GSM-Module werden hauptsächlich für Telefonie, aber auch für leitungsvermittelte und paketvermittelte Datenübertragung genutzt. Der Vorteil: Es sind erhebliche Einsparungen bei den Telefonkosten möglich. Außerdem gibt es immer mehr Überschneidungen im Kommunikationsbereich. Ein GSM Modul, das zur Übertragung des Notrufs benutzt wird, kann auch die Daten der Steuerung übertragen. Feststeckende Passagiere können umgehend befreit und missbräuchlich abgesetzte Notrufe können damit effektiv identifiziert werden.

Ein ideales Notrufsystem sollte außerdem auf jeder Verkabelung funktionieren und mehrere Systeme ohne weitere Anrufverteilung auf einer Telefonleitung möglich machen.

Zusätzlich trägt eine reibungslose Installation dazu bei, dass ein Notrufsystem erfolgreich nachgerüstet werden kann. Selbst wenn sich die Technik weiter entwickelt hat und nicht mehr aus dem guten alten Analoganschluss besteht, muss das Produkt heutzutage einfach zu diagnostizieren und außerdem müheloser zu installieren sein, als noch vor fünf Jahren. Ein verfügbarer Support ohne Warteschleife sollte sich fast von selbst verstehen. Hersteller setzen auf die Zweidrahttechnik als Parallelverkabelung, weil sie nicht nur maximale Flexibilität bietet, sondern auch die Kosten minimiert.

Fazit
Betreiber von Aufzugsanlagen werden vor die Herausforderung gestellt, bis 2021 ihr Notrufsystem so weit zu modifizieren, dass es ohne weitere Hardware-Änderungen auch heute schon die Anforderungen der DIN EN 81-28 erfüllt. Bis zur Rechtswirksamkeit aller Aspekte der Betriebssicherheitsverordnung Ende 2020 müssen Aufzugsanlagen mit EN81-28 konformen Notrufsystemen nachgerüstet werden und über einen Fernnotruf verfügen, der auf einer geeigneten ständig besetzten Stelle aufgeschaltet ist. Erfahrene Hersteller von Aufzugsnotrufsystemen bieten dafür spezielle Technologien an, die gleichzeitig leicht zu installieren und kostengünstig sind. So ist mit geschultem Personal und innovativer Technik auch diese Herausforderung leicht zu bewältigen und die nächste Aufzugsfahrt wird zum (sicheren) Erlebnis.

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