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AKW-Streik: Entscheidung vertagt

25.07.2012 - Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und Ver.di streiten vor Gericht über die Rechtmäßigkeit von Warnstreiks in Atomkraftwerken (AKW). Die Gewerkschaft würde sie gern...

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und Ver.di streiten vor Gericht über die Rechtmäßigkeit von Warnstreiks in Atomkraftwerken (AKW). Die Gewerkschaft würde sie gern nutzen, um einen bundesweit geforderten Sozialtarifvertrag für Kerntechnische Anlagen (KTA) durchzusetzen. Der Antrag des BDSW auf Unterlassung dieser Streiks hat das Arbeitsgericht Berlin in erster Instanz abgelehnt, zurzeit läuft das Berufungsverfahren. Dort ist die Entscheidung jetzt vertagt worden, das Gericht hat aber schon mitgeteilt, dass Streiks in AKWs nicht mit Streiks im Allgemeinen zu vergleichen seien. Insbesondere müssten die Gefährdungen des Allgemeinwohls ausreichend berücksichtigt werden. Die Auswirkungen derartiger Streiks müssen im Fortsetzungstermin nochmals ausführlich verhandelt werden. Die Berufungsverhandlung wird am 14. August 2012 fortgesetzt.

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