Brandschutz

Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten - bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung

Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht - Argebau

12.03.2010 - Aus der Einführung in das Papier:
"Im Zusammenhang mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten für komplexe Bauaufgaben stellt sich häufig die Frage nach den mit den bauordnungsr...

Aus der Einführung in das Papier:

"Im Zusammenhang mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten für komplexe Bauaufgaben stellt sich häufig die Frage nach den mit den bauordnungsrechtlichen Vorschriften verfolgten Schutzzielen. Diskussionen in der Fachwelt haben gezeigt, dass über diese Ziele in einigen Punkten Unklarheit besteht. Zudem war zu beobachten, dass sich die Auffassungen darüber, was öffentlich-rechtlich erforderlich ist, aus unterschiedlichen Gründen auseinander entwickelt haben, wie z. B. hinsichtlich der Notwendigkeit einer raucharmen Schicht für die Personenrettung, aber auch über die Frage, was unter 'wirksamen' Löschmaßnahmen zu verstehen ist.

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz - Argebau , die für die Musterbauordnung (MBO) als Muster für die Landesbauordnungen zuständig ist, hat sich dieser Frage angenommen und ihre Projektgruppe Brandschutz mit diesbezüglichen Untersuchungen beauftragt. Dabei wurden alle Regelungen der Musterbauordnung und der zugehörigen Sonderbauvorschriften auf ihre Zielsetzung hinterfragt. Das Ergebnis sind die nachfolgend abgedruckten Grundsätze zu Fragen der Personenrettung und wirksamen Löschmaßnahmen.

Das Grundsatzpapier wurde im Oktober 2008 sowohl von der Fachkommission Bauaufsicht als auch von den Gremien der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland - AGBF (Arbeitskreis Grundsatzfragen und Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz – AK VB/G) einstimmig und ohne Änderungen angenommen."

Den vollständigen Text lesen Sie beim Klick auf das PDF.

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