Security

Axis-Kameras für die Protokollierung von Verhandlungen und die Übertragung von Vernehmungen

28.08.2014 - In Gerichtsverhandlungen können schon kleine Formulierungen und Formalitäten den gesamten Prozessverlauf beeinflussen und verändern. Es kommt mitunter auf jedes Wort an, das gespro...

In Gerichtsverhandlungen können schon kleine Formulierungen und Formalitäten den gesamten Prozessverlauf beeinflussen und verändern. Es kommt mitunter auf jedes Wort an, das gesprochen wird. Um alle Äußerungen der Prozessbeteiligten im Nachhinein nachvollziehen zu können, ist eine Protokollierung Pflicht. In fünf Gerichten in Österreich übernimmt diese Aufgabe inzwischen kein Schriftführer mehr, sondern eine Aufzeichnungslösung mit Netzwerk-Kameratechnik von Axis Communications. Die Installation ermöglicht eine stabile und absolut sichere Video- und Tonaufzeichnung, die einfach und zuverlässig zur Protokollierung verwenden werden kann, und nur bei Bedarf transkribiert wird. Außerdem ermöglicht die Technik die Übertragung in andere Räume oder auch Live-Konferenzschaltungen, zum Beispiel für schonende Vernehmungen oder Zeugenaussagen.

Noch vor kurzem musste während jeder Gerichtsverhandlung in Österreich ein Protokollant anwesend sein, um den gesamten Prozessverlauf zu dokumentieren. Doch die Reduzierung der Planstellen und fehlende Qualifikationen führten seit einigen Jahren zu einem Mangel an Schriftführern - obwohl die Protokollierung jeder Verhandlung vorgeschrieben ist. Deswegen suchte das österreichische Justizministerium nach einer Alternative. Statt der Schreibkräfte sollten Kameras und Mikrofone die Gerichtverhandlungen aufzeichnen, so die Idee.

Die daraus entstandene technische Lösung, eine PC-Lösung von Ce2 mit Kamerakomponenten von Axis Communications, kommt inzwischen in den Gerichten vor allem bei Kriminalfällen und Strafverhandlungen zum Einsatz. Weil alle Aufnahmen aufgezeichnet werden, können die Prozessabläufe auch zu einem späteren Zeitpunkt transkribiert werden. So muss jetzt keine Verhandlung mehr aus Personalknappheit abgesagt oder verschoben werden.

Videoprotokolle und -Konferenzen im Gericht Korneuburg

Das österreichische Justizministerium beauftragte im Jahr 2007 das Wiener Unternehmen Ce2, eine stabile, sichere und einfach zu bedienende Pilot- Installation bereitzustellen. Wichtig war hier, dass das Landesgericht Korneuburg Gerichtsverhandlungen per Video und Ton aufzeichnen und zentral ablegen konnte. Zudem sollten Videokonferenzen bei Vernehmungen und Prozessen ermöglicht werden. Die Smart Court Solution namens Multicon IVCS ermöglicht dies in Verbindung mit einem Windows-basierten Computer, einem Mikrofon sowie einer Netzwerk-Kamera des schwedischen Spezialisten Axis. Die wesentlichen Aspekte der Lösung spiegeln sich auch im Namen wieder: IVCS steht für „Integrated Video-Recording, Communication and Control System".

Stabile und sichere Aufzeichnungslösung

Als Kamera kommt die IP-basierte Axis P1346 zum Einsatz. Die Netzwerk-Kamera bietet eine sehr gute HDTV-Videoqualität mit progressiver Abtastung in mehreren einzelnen H.264-Videoströmen und Motion JPEG-Videoströmen. Sie ist unter anderem mit einer präzisen Blendensteuerungsfunktion ausgestattet, wodurch ein hoher Kontrast sowie eine hohe Auflösung erzielt werden kann. Die Funktion zur Ferneinstellung des Auflagemaßes ermöglicht die Feinabstimmung des Fokus über einen Computer. Dank dieser Funktionen erfassen die Aufzeichnungslösungen alle Details der Verhandlungen in optimaler Bildqualität. Das Netzwerk-E/A-Audio-Modul Axis P8221 stattet das Videosystem zudem mit acht konfigurierbaren Eingangs-/Ausgangsports und Audiofunktionen aus.

Die beiden Axis Komponenten wurden aufgrund der richtigen Kombination aus hochwertiger Bild- und Tonqualität sowie der Offenheit und den Integrationsmöglichkeiten in die Softwarelösung ausgewählt. „Vor allem die Verfügbarkeit und Sicherheit bei der Aufzeichnung sind für die IT-Abteilung entscheidend. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, Netzwerk-Kameras von Axis für die Aufzeichnungslösung zu nutzen", so Kurt Mayer, Geschäftsführer von Ce2.

Optimierung der Prozessabläufe Die moderne Videoaufzeichnungslösung gibt dem Gericht in Korneuburg die Möglichkeit, Verfahren effizienter durchzuführen und trägt darüber hinaus auch dazu bei, dass alle rechtsstaatlichen Vorschriften jederzeit gewahrt bleiben: „Durch die Ton- und Bildaufzeichnung gibt es keine Probleme mehr mit Protokollberichtigungsanträgen. Außerdem stellen wir fest, dass die Disziplin aller am Verfahren Beteiligten besser geworden ist, da ja das ganze Verfahren aufgezeichnet wird", erläutert Dr. Tschugguel, Präsident des Landesgerichts Korneuburg.

Da innerhalb kurzer Zeit deutlich wurde, dass die Videoaufzeichnungslösung IVCS dem Gericht einen erheblichen Mehrwert bot, wurde das Projekt ab dem Jahr 2010 auch auf die Landgerichte in Krems, Wien, Eisenstadt und Wiener Neustadt ausgeweitet. So sind heute insgesamt fünf verschiedene Gerichte mit insgesamt 14 Verhandlungssälen und neun Vernehmungsräumen mit Axis Kameras ausgestattet. Und die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verlässt sich bei allen Ihren Einvernahmen auch auf die Lösung von Ce2. Die Richter haben die Lösung aufgrund der sehr einfachen Bedienung und der automatischen Vorgänge rasch akzeptiert und steuern heute auch die A/V-Technik mit großer Selbstverständlichkeit von Computern aus.

Verhandlungen über verschiedene Orte hinweg

Das installierte Videosystem Multicon IVCS macht zudem die Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen und von Vernehmungen, Live-Konferenzschaltungen oder die Verhandlungsübertragung in andere Räume möglich. Opfer, Zeugen und Sachverständige müssen dadurch nicht zwingend in der Gerichtsverhandlung mit direktem Kontakt zum Täter vernommen werden und anwesend sein. Beispielsweise können wichtige Zeugen, die sich während der Verhandlung gar im Ausland befinden, einfach und unkompliziert mithilfe einer Videokonferenz hinzugeschaltet und in Zukunft auch mit Multicon IVCS aufgezeichnet werden. So können Verhandlungen zeitnah stattfinden, ohne darauf zu warten, dass sich alle Beteiligten vor Gericht zusammenfinden können. Bei großen Gerichtsfällen kann die Verhandlung außerdem auch in Nebenräume übertragen und auf großen Bildschirmen oder Leinwänden gezeigt werden, sollten die Zuschauerplätze im Gerichtssaal nicht ausreichen.

Opferschutz: Schonende Videobefragung Auch in anderen Fällen erleichtert die IVCSLösung Prozessverläufe entscheidend. Sind beispielsweise Kinder in einem Prozess beteiligt, ist es besonders wichtig, sie so sensibel wie möglich zu behandeln und zu befragen. Für eine schonende Vernehmung können diese jetzt in einem separaten Raum befragt und gegebenenfalls auch direkt live in den Gerichtssaal über Videoübertragung hinzugeschaltet werden. So muss sich das betroffene Kind nicht den Prozessbeteiligten oder gar dem mutmaßlichen Täter direkt stellen. Außerdem kann ein Vernehmungsvideo auch im Nachhinein bei Verhandlungen als Beweis stichhaltiger und fehlerfreier angewendet werden als handschriftlich verfasste Vernehmungsprotokolle.

„Mit dem Videoaufzeichnungssystem in unserem Gericht sind wir wirklich mehr als zufrieden. Nicht nur dem Personalmangel kann diese technische Lösung entgegenwirken, sondern sie eröffnet uns auch neue, einfache und komfortable Möglichkeiten, die für alle Prozessbeteiligte von großem Vorteil sind. Vor allem ist es ein Beitrag zur Optimierung der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens, weil jede Aussage wörtlich aufgezeichnet ist. Wir sind gespannt, welche Neuerungen uns im Bereich der digitalen Aufzeichnungstechnik noch erwarten", resümiert Dr. Wilhelm Tschugguel.

Der nächste Schritt ist bereits geplant: Eine weitere Zusatzfunktion der IVSC-Lösung wird komplette Videoprotokolle ermöglichen und so die zeitaufwendige Transkription von Prozessen ersetzen.

 

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