Safety

Experten-Community zur CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen

20.11.2013 - Die CE-Kennzeichnung hält leider nicht immer, was sie verspricht - das ist die Quintessenz aus dem Informations-Video „Safetyreport 3", der von der Berufsgenossenschaft Holz und Me...

Die CE-Kennzeichnung hält leider nicht immer, was sie verspricht - das ist die Quintessenz aus dem Informations-Video „Safetyreport 3", der von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Thyssen Krupp und IBF produziert wurde und unter www.safteyreport.de ­abrufbar ist.

Hier gelangen Sie zum Kurzvideo zur CE-Kennzeichnung

In Form kompakter Videofilme informiert die Internet-Plattform Safetyreport.tv über alles, was man über die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen wissen und beachten muss. Das auch von der Hütten- und Walzwerks-BG, Fachstelle Maschinensicherheit unterstützte Projekt erläutert in den ersten drei abrufbaren Beiträgen folgende Fragen: „Warum wurden die neuen EU-Richtlinien geschaffen? Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? (Beitrag 1); „Wie können Kosten minimiert werden? Vorsicht beim Delegieren von Aufgaben!" (Beitrag 2) - und „Können Käufer auf CE vertrauen?", „Die wichtige Rolles des Arbeitsschutzes" (Beitrag 3).

Der Safetyreport informiert auch über die gesetzliche Forderung des § 7 der Betriebssicherheitsverordnung, wonach der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen darf, „die solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden". Für die Umsetzung dieser Rechtsvorschrift müssen die Arbeitgeber entsprechend § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sogenannte Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Diese haben unter anderem „die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme (...) sicherheitstechnisch zu überprüfen".

Softwareunterstützung bei ­Prüfprozessen
Die Firma IBF - Automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH entwickelt seit 1994 kontinuierlich an Softwarelösungen zur Risikobeurteilung bzw. CE-Kennzeichnung. Für die Durchführung einheitlicher Prüfprozesse steht das Modul „Prüf- und Abnahme-Assistent" (PAA) zur Verfügung. Die Besonderheit des Systems ist, dass sich die Prüflisten im Zusammenspiel mit dem Modul „Safexpert Normmanager" selbst auf deren Aktualität mit den harmonisierten Normen überprüfen. Sollte eine Norm zurückgezogen worden sein, die die Basis für eine Prüfliste darstellt, meldet das System dies automatisch. Wenn eine gültige Nachfolgeliste bereits existiert, wird diese sofort vorgeschlagen und kann vom Prüfer direkt übernommen werden.

Experten Know-how gesucht
Für allgemeine Prüfungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie und Anhang 1 der BetrSichV werden in Verbindung mit Safexpert standardisierte Prüflisten mit Updateservice angeboten. Darüber hinaus können Anwender eigene Prüflisten herstellen und verwalten. Allerdings stehen dafür in den Unternehmen häufig nicht die nötigen Ressourcen zur Verfügung. Die Vielzahl an Normen und Maschinentypen erfordern spezielles Know-how nach dem aktuellen Stand der Technik und der Normung.

Somit besteht hier ein konkreter Bedarf an Expertenwissen - allerdings ist es nicht einfach, diese Experten zu finden. Zudem kann es sehr kostspielig sein, maschinenspezifische Vorlagen individuell herstellen zu lassen. Optimal wäre, wenn es eine Stelle gäbe, bei der man seinen Bedarf anmelden kann und diese Stelle in einem ausgewählten Expertenkreis nach dem oder den passenden Spezialisten sucht, der dafür eine Lösung entwickeln könnte und auch beabsichtigt, für die kontinuierliche Aktualisierung zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund hat IBF ein Projekt zum Aufbau der sogenannten „Standards Experts Community" gestartet. Ziel ist es, Experten zu finden, die Prüflisten oder andere Vorlagen entwickeln, die bei der Prüfung sowie bei der Risikobeurteilung von Maschinen branchenspezifische bzw. fachspezifische Unterstützung bieten. Diese Experten können deren Lösungen unter definierten Voraussetzungen und unter festgelegten Qualitätskriterien im sogenannten „Safexpert Solution Store" anbieten. Die Urheber behalten alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an deren Know-how. Sie entscheiden selbst, auf welchem Wege und zu welchen Konditionen die Leistungen angeboten werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Hersteller über die erforderlichen Kernkompetenzen verfügen und dass die kontinuierliche Aktualisierung der angebotenen Lösungen im Rahmen der Wartungsverträge zeitnah erfolgt.

 

Kontakt

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