Management

Sicherheit für Kulturgüter

Sicherheitskonzepte zum Schutz­ öffentlicher Sammlungen, Archive, Bibliotheken, ­Museen und Kunstausstellungen

25.10.2010 - Diebstahl, Einbruch und Kunstraub aus Museen und Sammlungen zählen laut Interpol neben Drogen- und Menschenhandel zu den einträglichsten kriminellen Delikten. In Deutschland werden...

Diebstahl, Einbruch und Kunstraub aus Museen und Sammlungen zählen laut Interpol neben Drogen- und Menschenhandel zu den einträglichsten kriminellen Delikten. In Deutschland werden jährlich ca. 1.200 besonders wertvolle Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen gestohlen.

Solche Kunstwerke werden auch weltweit am häufigsten entwendet, weil es einen unersättlichen Markt für alles gibt, was hohe Preise erzielt oder für Sammler interessant ist. Das organisierte Verbrechen dominiert den Premiumbereich und nutzt die Beute als Geldanlage oder Zahlungsmittel. Daneben gibt es einen breiten Markt für Antiquitäten und Gemälde für zahlungskräftige Privatleute, Sammler und Neureiche, die sich damit ihr „Heim und ihre Sammlungen verschönern". Auf diese steigende Nachfrage haben sich viele Täter eingestellt. In zahlreichen europäischen Museen, Galerien, Kirchen, Schlössern und Sammlungen, aber auch im Privatbesitz lagern unvorstellbare materielle und kulturelle Schätze, die bei Verlust oder Beschädigung nicht zu ersetzen sind. Der optimale Schutz dieser Kulturgüter vor Verlust durch Brand, Hochwasser, Einbruch, Diebstahl und Beschädigung ist keine einfache Aufgabe für die vielen privaten und öffentlichen Betreiber. GIT SICHERHEIT gibt die nötigen Denkanstöße zur besseren Sicherung unserer Kulturgüter.


Es passiert immer wieder und überall

  • In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurden im Mai diesen Jahres aus dem städtischen Pariser Musée d‘art moderne de la Ville de Paris fünf Meisterwerke im geschätzten Wert von 500 Mio. € gestohlen worden.
  • Unbekannte haben im Juni vergangenen Jahres während Bauarbeiten ein kostbares Skizzenbuch von Pablo Picasso aus dem ihm gewidmeten Museum im dritten Pariser Bezirk entwenden.
  • In der Nacht zu Silvester wurde in Marseille das Bild „Les Choristes" („Die Chorsänger") von Edgar Degas im Wert von 800.000 € von der Wand eines Museums gestohlen.
  • Die Kunstwelt reagiert entsetzt auf den Raub von vier wertvollen Gemälden aus der Sammlung E. G. Bührle in Zürich. Noch immer fehlt von den maskierten Tätern, die 2008 vier Gemälde im Wert von mindestens 110 Mio. € entwendeten, jede Spur.
    Polnische Beamten haben ein Gemälde des Impressionisten Claude Monet wiederentdeckt. Beim Diebstahl war das Kunstwerk durch eine Kopie ersetzt worden. Vor mehr als zehn Jahren wurde es gestohlen, nun ist das Gemälde „Der Strand von Pourville" wiederaufgetaucht und damit ein Kunstwerk, das einen Wert von 700.000 € haben soll.
  • Die Gemälde „Der Schrei" und „Madonna" waren am 22. August 2004 aus dem Munch-Museum in Oslo gestohlen worden. Zwei bewaffnete und maskierte Täter waren am helllichten Tag in das Museum gestürmt, hatten die berühmten Bilder des norwegischen Expressionisten (1863-1944) vor zahlreichen Augenzeugen von der Wand gerissen und waren in einem bereitstehenden Wagen geflohen.
  • Getarnt als Besucher haben bewaffnete Diebe aus einem Museum im brasilianischen São Paulo mehrere Kunstwerke geraubt - darunter zwei Grafiken von Pablo Picasso. Die insgesamt vier gestohlenen Werke haben einen Gesamtwert von rund 400.000 €, wie die Leitung des Museums Estação Pinacoteca im Zentrum der Metropole mitteilte. Der Fall reiht sich ein in eine Serie spektakulärer Kunstdiebstähle weltweit.
  • Im Dezember 2008 wurden aus der Fasanengalerie in Berlin-Charlottenburg mehr als 30 Kunstwerke gestohlen. Dazu gehörten Radierungen, Lithografien und Skulpturen von Künstlern wie Henri Matisse, Pablo Picasso und Georges Braque im Wert von insgesamt rund 200.000 €.
  • Im April 2010 wurden in Frankfurt am Main von einer unbekannten Frau zwei wertvolle Collagen aus einer Galerie entwendet.
  • Bei einem Einbruchsdiebstahl aus einer Villa in Königstein, im April 2010 wurden antike chinesische Fächer aus dem 17., 18. und 19. Jahrhundert, Haarschmuck und Haarnadeln aus China, massive Goldfiguren und antike Elfenbeinschnitzereien, Streichholzschachteln aus Gold, Silber, Messing und Aluminium sowie zahlreiche sehr wertvolle Sammlerstücke entwendet.

Was ist zu tun?
Diese Orte der Begierde müssen regelmäßig einer professionellen Sicherheitsanalyse unterzogen werden. Bei einer eingehenden Besichtigung werden alle baulichen und technischen Gegebenheiten erfasst und bewertet. Auch die Anzahl, die Aufgaben und die Ausbildung des Personals sowie Vorschriften bzw. Auflagen von Behörden und Versicherern sind einzubeziehen. Diese individuelle Bestandsaufnahme, die auch bisherige Schäden, die Kriminalitätslage und das Umfeld des Gebäudes mit einbezieht, sollte von anerkannten Sicherheitsfachleuten und ggf. mit Beamten der örtlichen Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle durchgeführt werden. Eine derartige Sicherheitsinventur zeigt schnell Schwachstellen auf und kann nun unter Einbeziehung des Bedrohungs- und Gefährdungsrisikos die Basis für ein ausgewogenes Sicherheitskonzept bilden. Das Risiko oder die realistische Schadenserwartung ist ein Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkungen. Die Risikobewertung oder das Bedrohungsbild bezieht neben Kriminalität auch Brände, Naturereignisse, Sabotage, betriebsspezifische Risiken sowie menschliches und technisches Versagen mit ein. Danach sind Schutzziele zu definieren, die dann in das Sicherheitskonzept münden.


Der Maßanzug
Jedes Gebäude, jede Problemstellung und jedes Sicherheitsbedürfnis ist anders. Es gilt durch sinnvolle Planung einen „Maßanzug" für das richtige Sicherungssystem zu schaffen, der weitgehend gegen

  • äußere und höhere Gewalt,
  • ungewollte schadensanrichtende Ereignisse und
  • vorsätzliche betriebsstörende oder schädigende Handlungen (Kriminalität)

schützt. Es beginnt mit der Planung der äußeren Sicherheit (Gelände, Bewuchs, Beleuchtung), Zugangswege, Fassaden, Eingänge, Ausstellungshallen während und nach den Öffnungszeiten sowie der Sicherung von Archiven und Lager. Danach greifen Überlegungen zum Schutz gegen Raubüberfälle, vorsätzliche Sachbeschädigungen und Diebstähle während der Öffnungszeiten. Schwerpunkte sind außerdem die Sicherung besonders gefährdeter Einzelobjekte sowie die Anzahl und Qualität des Sicherheitspersonals. Nach Beachtung der objektspezifischen Besonderheiten sind Aufgabenstellung und Betreiberwünsche zu definieren. Da aus der Erfahrung Schäden immer dort auftreten, wo die geringsten Vorsorgemaßnahmen getroffen sind, müssen zuerst Schwachstellen, die bei der Risikoanalyse zutage getreten sind, beseitigt werden. Öffentlichkeitsbereiche sind klar von anderen Nutzflächen abzutrennen, das erleichtert die Überwachung. Das Konzept sollte - unter Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit - flexible technische und organisatorische Vorbeuge-, Schutz- und Sicherungsziele beinhalten, die im Zusammenspiel der einzelnen Komponenten zu einem noch vertretbaren Restrisiko führen.


Marmor, Stein und Eisen
In Museen, Kirchen und Kunstsammlungen beginnt dies bereits bei der Sicherung einzelner Exponate oder sakralen Gegenständen gegen Beschädigung und blitzschnelles Wegreißen während der Besuchszeit. Dies kann mit einschlaghemmenden Verglasungen, guten Schlössern und stabilen verdeckten Verschraubungen an Wand, Decke oder Fußboden erreicht werden. Dort wo Ausstellungsstücke solche Sicherungen aus ästhetischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen nicht zulassen, sind auch tagsüber elektronische Warnanlagen angebracht. Beim Gebäude selbst heißt das Prinzip: Erst außen, dann innen und rundherum gleichmäßig sichern. Es sollte den Dieben erkennbar die Arbeit so schwer wie möglich gemacht werden! Ein guter Widerstandszeitwert ist erst die Voraussetzung für elektronische Sicherungen. Guten Schutz bieten u. a. stabiles Mauerwerk, einbruchhemmende Fenster (Verglasung und Rahmen), einbruchhemmende Außentüren und hochwertige Schließsysteme. Alle Schächte, Lüftungsöffnungen, Dachluken o. Ä. sind in gleicher Weise zu schützen. Das Gebäude muss frei von Bewuchs, von außen gut einsehbar sein und zur Nachtzeit über ausreichende Außenbeleuchtung verfügen.


Meldetechnik kontra Profitäter
Brand-, Überfall- und Einbruchmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 bieten in Kombination mit zweckmäßigen mechanischen Sicherungsmaßnahmen und gesicherter Intervention im Alarmfall eine relativ gute Schutzwirkung gegen diese Schäden. Gefahrenmeldeanlagen sind wegen der erforderlichen Funktionssicherheit (u. a. zuverlässige Detektion, Schutz gegen Manipulationen oder Überwindungsversuche, Vermeidung von Falschalarmen) besonders sorgfältig zu planen und zu installieren. Es versteht sich von selbst, dass nur VdS-zugelassene Produkte zum Einsatz kommen sollen. Bei der Projektion der Anlage sind stets die Versicherer, ggf. zuständigen Behörden (Denkmalschutz, Polizei) und fachkompetente VdS-zugelassene Firmen zu beteiligen. Die Überfallmeldeanlage ist immer scharf geschaltet, und die Einbruchmeldeanlage (EMA) überwacht nach ihrer Scharfschaltung das Gebäude außerhalb des Publikumsverkehrs. Wichtige und wertvolle Objekte können aber auch während der Besuchszeiten durch Verschluss-, Verriegelungs-, Flächen- oder Öffnungsdetektion gesichert werden.


Eine neue Überwachungstechnik für Anwendungen zum Flächen- und Objektschutz bietet die Firma Sick AG Waldkirch mit VdS-zugelassenen Laserscannern (G110045; VdS Klasse C). Die Geräte dienen zur berührungslosen Überwachung einer frei zu programmierenden Fläche, wie z. B. Gemälde, Kunstobjekte und Sammlungen und anderen wie Decken und Fassaden. Separate Reflektoren sind hierzu nicht notwendig. Weil Sender und Empfänger in einem Gehäuse untergebracht sind, ist der Installationsaufwand sehr gering. Laserscanner zur Absicherung lassen sich problemlos in jede Überfall- und Einbruchmeldeanlage integrieren und können gleichzeitig auch als Kameratrigger dienen. Infos unter: www.sick.com


Einbruchmeldeanlagen werden beim Ausstellungsende an der letztbegangenen Tür als sog. Außenhautsicherung, mit Öffnungs- und Glasbruchsensoren, in der Kombination mit Raumsicherung durch Bewegungsmelder, scharf geschaltet. Gute Gefahrenmeldeanlagen zeichnen sich durch einfache Bedienung, Flexibilität in der Anwendung, frühzeitige Gefahrenerkennung, zuverlässige Alarmgabe und problemlose Erweiterbarkeit der Anlage aus. Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sollten zur Polizei oder einer VdS-zugelassenen Interventionsstelle aufgeschaltet werden. Gleiche Sorgfalt gilt bei der Projektion der Brandmeldeanlage, die in Einklang mit Nutzer, Brandschutzamt und Brandversicherung errichtet werden sollte.


Nie ohne CCTV
Gerade in Museen, Kunstausstellungen und Schlössern ist Videoüberwachung hilfreich und ideal, weil durch sie der Ausstellungsbetrieb nicht behindert wird und die Exponate unbeeinträchtigt bleiben. Die Überwachung erfolgt unspektakulär und kann mithilfe moderner Technik (intelligentes Videomanagement) von einem Leitstand aus durchgeführt werden. Durch Rundsichtkameras, Miniaturisierung, Digitalisierung, gesteigerte Empfindlichkeit, höhere Auflösung, bessere Verarbeitungs- und Speicherkapazitäten und CCTV-Kompatibilität mit Standard-PCs haben sich die Einsatzgebiete für Videotechnik auch für solche sensiblen Einsatzgebiete vervielfacht. Rechtlich gibt es keine Probleme, wenn die Besucher auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Das hat zugleich einen wichtigen Vorbeugeeffekt, denn niemand kann Wirkungsgrad, Blickwinkel und Bildqualität der Kameras abschätzen. Ein wirkungsvolles Präventionsinstrument und zugleich hilfreich bei der möglichen Strafverfolgung.


Kompetent und freundlich
Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss aufgabenspezifisch geschult und eingewiesen werden. Auch hier ist zwischen Objektbewachung zur Nachtzeit und Bewachung während der Öffnungszeiten zu unterscheiden. Bei vielen wichtigen Objekten und Ausstellungen, wie z. B. beim Pergamonmuseum auf der Museumsinsel, dem Dresdner Grünen Gewölbe, beim Holocaust-Denkmal, dem Jüdischen Museum oder auch bei politisch oder künstlerisch umstrittenen Kunstausstellungen wird vom Sicherheitspersonal besonderes Fingerspitzengefühl gefordert. An besonders gefährdeten Orten sind auch Personen- und Handgepäckkontrollen nötig. Das ist schon längst keine Aufgabe mehr für rüstige Rentner, sondern hier sind Fachkräfte für Schutz und Sicherheit mit Fremdsprachenkenntnissen oder ähnlich ausgebildete Personen einzusetzen. Alle führenden Sicherheitsdienstleister bieten solche Objekt- und Ausstellungsbewachungen an. Diese Fachfirmen können auch ein angemessenes Schutz- und Sicherheitskonzept erstellen und in Absprache mit dem Nutzer die Personalplanung und -einteilung übernehmen. Dabei ist zwischen Ordnungs- und Repräsentationspersonal zu unterscheiden. Für die Zugangskontrolle, den Objektschutz- und Alarmzentrale mit Videoüberwachung sowie für die Intervention sollten ebenfalls nur geprüfte Sicherheitsfachkräfte eingesetzt werden.


Feuer und Wasser
Brand- und Hochwasserkatastrophen sind die mit Abstand schlimmsten Szenarien für öffentliche Sammlungen und nicht nur von den Versicherungen gefürchtet. Deswegen gilt ein besonderes Augenmerk dem baulichen-, technischen- und vorbeugenden Brandschutz sowie möglichen Hochwassergefahren. Maßgeblich sind neben den Risikobewertungen von Sicherheitsberatern auch baurechtlichen Vorschriften, Anforderungen des Sachversicherers und der Brandschutzbehörden, die je nach Ausführung des Gebäudes und seiner technischen Anlagen spezielle Anforderungen an den baulichen- und technischen Brandschutz stellt. Auch im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz sind bei jedem Sicherheitskonzept unbedingt die besonderen Anforderungen, Empfehlungen oder Auflagen der örtlichen Feuerwehr zu berücksichtigen. Die Risiken für Hochwasserschäden lassen sich in der Hauptsache aus den statischen Daten der letzten Jahrzehnte ablesen. Vorbeugende Maßnahmen reichen von der Vorbereitung einer Evakuierung bis hin zu baulichem Hochwasserschutz.


Internet-Foren „Kunstraub"
Neben den offiziellen Fandungsaufrufen durch Plakate und Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter gibt es auch kommerzielle Internetforen, wie z. B.:

  • www.kunstdiebstahl.de. Dort wird behauptet, dass diese Internetseite die erste öffentliche und kostenlos zugängliche „Fahndungsbörse für gestohlene Kunst und Antiquitäten" sei. Hier ist eine Auswahl von gestohlenen Bildern, Statuen, Münzen, Teppiche und Schmuck zu sehen. Die Betroffenen haben hier die Möglichkeit, eine rasche Online-Information inkl. Bild und Text anonymisiert zu veröffentlichen.
  • Die angeblich weltgrößte Datenbank über Kunstdiebstähle findet man in Deutschland unter www.artloss.com/language/de. An die 120.000 gestohlene Kunst- und Sammlerobjekte sind in der in Köln befindlichen Datenbank aufgelistet. Hier ist die deutsche Filiale der englischen Organisation ‚Art Loss Register‘, die sich auch der Echtheitsprüfung teurer Kunstwerke annimmt. Vor allem haben sich diese ‚ALR‘-Fachleute durch Kenntnisse auf dem Kunstsektor, was Bilder von berühmten Malern bspw. anlangt, einen Namen als Sachverständige für Versicherer, Museen, Galeristen, Auktionären und Privatsammler gemacht. In der Kölner Datenbank stehen alle Einzelheiten entwendeter Objekte: Auf dem 1. Platz stehen 489 Picasso-Objekte, Miró mit 348, bei Chagalls 293, die als gestohlen verzeichnet sind. ALR-Detektive fanden bisher Objekte im Werte von 112 Mio. €.
  • Auch unter www.Kunstraub.de bemüht sich der Bestohlene - ohne dass seine Identität bekannt wird - gegen Gebühr um die Veröffentlichung und Wiederbeschaffung von gestohlenen Kunstgegenständen. Durch die Verbreitung von Bildern und Beschreibungen der gestohlenen Gegenstände erhöht sich damit die Wahrscheinlichkeit der Auffindung. Die gestohlenen Gegenstände werden für den Auftraggeber in einer Datenbank erfasst, und der User kann in einer tabellarischen Auflistung zusammen mit Bildern und einer detaillierten Beschreibung Näheres über die Herkunft erfahren. Falls Gegenstände erkannt werden, findet man auch die dazu gehörigen Kontaktadressen.


Culture heritage
Um den zunehmenden Handel mit geraubten Kulturgütern besser bekämpfen zu können, hat die Bundesregierung seit 2008 das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz umgesetzt. Gestärkt werden soll der Kulturgutschutz schließlich auch durch Aufzeichnungspflichten für gewerblich tätige Kunst- und Antiquitätenhändler. Wenn sie bedeutsame Kulturgüter kaufen und verkaufen, sind sie künftig verpflichtet, Herkunft, Lieferant und Kaufpreis schriftlich festzuhalten. Dadurch können Anhaltspunkte für illegale Handelswege gewonnen und verloren gegangene Kulturgüter unter Umständen schneller gefunden werden. Kunstschätze sind wichtige oft unwiederbringliche Kulturgüter. Sie gehören zu unserem Kulturerbe und bleiben wegen ihrem wachsenden materiellen und historischen Wert auch in Zukunft eine begehrte Beute. Deswegen ist der Schutz vor Brand, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen eine nötige und sinnvolle Investition. Durch regelmäßige

  • Überprüfungen der Sicherheitsmaßnahmen,
  • qualifizierte Beratung und Betreuung durch Polizei und Sicherheitsfachleute,
  • Wartung der Sicherheitstechnik durch anerkannte Fachfirmen sowie
  • Bewachung durch professionelle Dienstleister

wird dieses Ziel erreicht. Der individuell angemessene und wirksame Schutz entsteht erst durch das Zusammenwirken geeigneter personell-organisatorischen Maßnahmen, den Einsatz anerkannter mechanischer Sicherungen und fachmännisch projektierten elektronischen Gefahrenmeldeanlagen sowie moderner Videotechnik.