Management

Schutz öffentlicher Gebäude

Bürgernah und sicherheitsbewusst - Strategien und Maßnahmen für den Schutz öffentlicher Gebäude

16.06.2010 - In öffentlich zugänglichen Bauten für Behörden, Institutionen, Verwaltungen, Krankenkassen oder Versicherungen sind vielfältige Sicherheitsfragen zu lösen. Einerseits will man ein ...

In öffentlich zugänglichen Bauten für Behörden, Institutionen, Verwaltungen, Krankenkassen oder Versicherungen sind vielfältige Sicherheitsfragen zu lösen. Einerseits will man ein kundenfreundliches offenes Haus bieten, und anderseits gibt es nicht öffentliche Schutzbereiche und individuelle Sicherheitsanforderungen. Neben dem Personal gehen meist viele Besucher ein und aus; gleichzeitig sollen Mitarbeiter, Wertsachen, Akten oder Daten geschützt werden. Zusätzlich sind Personal, Konzepte und Techniken für unterschiedliche Bedrohungs- und Gefahrenfälle vorzubereiten. GIT SICHERHEIT zeigt für solche Fälle gangbare Konzepte und geeignete Lösungsmöglichkeiten auf.


Eingangsbereiche
Türen, Tore und Eingangsbereiche haben neben ihren praktischen Eigenschaften auch andere wichtige Funktionen. Sie sind ein architektonisches Element und vermitteln dem Besucher einen ersten wichtigen Eindruck. Sie sollen informieren, abgrenzen und zugleich zum berechtigten Betreten einladen. Die Zugänge sollen möglichst barrierefrei und leicht überwachbar sein. Damit Türen und Bauteile an Türen austauschbar und relativ sicher sind, werden sie genormt, wie z. B. nach EN 179 (Schlösser und Beschläge), EN 14351-1 (Außentüren) und EN 1125 (Türverschlüsse für Rettungswege). Zur Verbesserung des Einbruchschutzes beschreibt die europäische Norm EN V 1627 ff. eine Klassifizierung von Gefährdungsbereichen und die damit einhergehenden technischen Anforderungen nach den Widerstandsklassen WK 1-WK 6 (von der Grundsicherheit bis zu Türen im Hochsicherheitsbereich). Auch Drehsperren und Sicherheitsdurchgänge dienen zur Entlastung des Empfangspersonals bei der Zugangskontrolle in Eingängen zu Büro- oder Verwaltungsgebäuden. Sie sind schnell, zuverlässig und einfach zu bedienen. Mit entsprechender Steuerungstechnik wird der Personenstrom, auch bei hoher Durchgangsfrequenz, komfortabel geregelt. Eingangstüren, Schleusen und Drehsperren sind kompatibel mit allen Typen von Ausweislesern.


Zutrittskontrolle
Sensible Daten und Unterlagen, aber auch der Objektschutz an sich, erfordern zunehmend den kontrollierten Zugang zu den verschiedensten Bereichen eines Gebäudes. Denn nur wenn nachvollziehbar ist, wer sich wann und wo aufhält, ist umfassender Schutz der Personen, Sachwerte und Daten möglich. Deswegen sind Zutrittskon­trollen, je nach Gebäudenutzung auch Zutrittskontrollsysteme, in öffentlichen Gebäuden nötig. Es lassen sich bedarfsgerechte Einlasskontrollen oder individuell angepasste Systemlösungen realisieren. So sind mithilfe verschiedener Zutrittsberechtigungsarten und Kontrollen zum Beispiel Aufenthaltsüberwachungen, Zweipersonen-Zutrittskontrollen, Mehrpersonen-Anwesenheitskontrollen, Zutrittswiederhol- und Doppelbenutzersperren sowie Raumzonenwechselkontrollen realisierbar. Leistungsfähige Softwaresysteme bieten die Möglichkeiten zur Steuerung und Auswertung der Zutrittskontrolle mit Anbindung an Zeiterfassungssysteme. Neben den Haupteingängen sind auch die Nebeneingänge und Tiefgaragenzugänge so zu sichern und zu überwachen, dass nur Berechtigte Zutritt haben.


Schlösser und Schließanlagen
Verwaltungsangestellte arbeiten häufig mit flexiblen Arbeitszeiten, in Teilzeit oder haben unterschiedliche Zugangsberechtigungen. Alle Räume müssen abschließbar sein, und die Schlösser müssen definierten Sicherheitsstandards entsprechen. Für fast all diese Fälle sind Schließanlagen die richtige Lösung. Es gibt Zentralschlossanlagen, Hauptschlüsselanlagen, kombinierte Hauptschlüssel-Zentralschloss-Anlagen und Generalhauptschlüssel-Anlagen. Die meisten Schließanlagen für Unternehmen und Verwaltungen sind entsprechend den Zugangsberechtigungen hierarchisch aufgebaut: Jeder Mitarbeiter hat einen Schlüssel für sein Büro, Vorgesetzte für ihre Verantwortungsbereiche, und die Unternehmensleitung ist mit dem Generalhauptschlüssel für alle Türen zugangsberechtigt. Die Schließanlagen lassen sich auch mit mechatronischen Schlössern kombinieren. Die meisten Einsteckschlösser für Schließsysteme und Schließanlagen sind für Profilzylinder vorgerüstet, die verschiedenen Angriffs- und Überwindungsmethoden standhalten sollten, wie:

  • Nachschließen,
  • Abbrechen,
  • Bohren,
  • Ziehen und
  • Säureangriffen.

Dagegen helfen unterschiedliche konstruktive Maßnahmen, Schlüsselformen, Nachschließsicherungen und Schutzbeschläge. Namhafte Hersteller bieten zahlreiche mechanische-, mechatronische- und elektronische Schließsysteme für unterschiedliche Anwendungen und für Schließanlagen an. Schließzylinder sollten RAL-geprüft sein, mit VdS-Zulassung Klasse B und entsprechen der DIN EN 1303 „Schließzylinder für Schlösser" bzw. DIN 18252 „Profilzylinder für Türschlösser".


Öffentlich und nicht öffentlich
Grundsätzlich sind die öffentlichen Bereiche möglichst klein und übersichtlich einzurichten, und die Trennung zu anderen nicht öffentlichen Räumen und Anlagen muss klar erkennbar und überwachbar sein. Alle Bereiche, die nicht vom Publikum betreten werden sollen, sollten nur mit Schlüsseln oder Codekarten zu öffnen sein. Das gilt auch für Lager-, Technik-, Kopier-, Sozial- und Putzräume sowie Personaltoiletten und Zugänge zur Tiefgarage. Das erleichtert die Überwachung und hilft bei der Absuche nach Betriebsschluss, bei Räumungen oder Bombendrohungen. Sauberkeit und Übersichtlichkeit erleichtern diese Aufgaben. Besucher und Bedienstete sollten je nach Sicherheitsbedürfnis Hausausweise offen tragen, wenn nötig Etagen oder Abteilungen farblich zugeordnet.


Datenschutz und ­Datenverlust

Der gesetzliche Datenschutz in Ämtern und Verwaltungen schreibt einen sorgsamen Umgang mit sensiblen Daten vor. Das wiederum setzt Bereiche mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen vor­aus, die über Zutrittskontrollen lediglich autorisiertem Personal zugänglich sind. Die zunehmende Verflechtung der Menschen und der Wirtschaft mittels moderner Informationstechnologie macht die Unternehmensdaten zu einem sensi­blen Schwachpunkt: Der Verlust von Daten durch Zerstörung oder der Diebstahl von Computern und Servern bedeutet nicht nur wirtschaftlichen Schaden. Versicherungen können ggf. materielle Verluste beheben, aber kaum ideelle Werte ersetzen und schon gar nicht Imageverluste ausgleichen. Der präventiven Sicherheitstechnik - mechanisch und elektronisch - kommt deswegen bei Archiven, Werbe- und Medienunternehmen, Architekten und Ingenieuren, Rechtsanwälten und Ärzten sowie weiteren Branchen und Verwaltungen mit sensiblen Akten und Datenbeständen besondere Bedeutung zu.


Videoüberwachung
Moderne öffentliche Gebäude kommen heute - gerade auch aus Kostengründen - nicht mehr ohne Videoüberwachung aus. Die vielfältigen Einsatzgebiete müssen sich lückenlos in ein ganzheitliches Sicherheitskonzept einfügen. So können z. B. Gebäudeaußenseiten und -eingänge, Kassen, Ausstellungen, Tiefgarragen, Parkplätze und sensible Bereiche mit individuell angepasster Kameratechnik überwacht werden. Je nach Sicherheitsplanung und -stufe werden die Kamerabilder in die Empfangs- oder Sicherheitszentrale übertragen und dort ggf. aufgezeichnet. Bei der Errichtung von CCTV-Systemen müssen selbstverständlich die Datenschutzgesetze beachtet werden, und es ist die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderlich. Zusätzlich müssen die Besucher auf diese Überwachungsmaßnahme deutlich hingewiesen werden.


Einbruch- und Überfallschutz
In öffentlichen Gebäuden werden je nach Art des Gebäudes Wertgegenstände, wichtige Akten, Verschlusssachen, Asservate, Waffen, Dienstsiegel, Dokumente, persönliche Daten und Bargeld aufbewahrt. Räume, die zu Aufbewahrung solcher Gegenstände dienen, sind zuerst mechanisch und dann ggf. elektronisch zu sichern. Durch sichere Aufbewahrung von wichtigen Akten und Daten usw. können schädliche Betriebsunterbrechungen verhindert werden. Der Markt bietet eine dazu geprüfter Wertbehältnisse und Datenschränke. Hierbei kann es sich um frei stehende, oder aber auch um eingemauerte Wertschränke handeln. Geprüfte bzw. zertifizierte Wertbehältnisse sind an entsprechenden Plaketten, z. B.: Zertifizierung nach EN 1143-1, RAL-RG 627, VdS-Schadensverhütung oder ECB-S, zu erkennen. Sie garantieren dem Anwender beste Qualität und, je nach Widerstandsgrad, Güteklasse und Schlossklasse, normierte Sicherheitsmerkmale gegen Brand, Einbruch und Datenverlust. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen mit Aufschaltung auf eine NSL oder wenn möglich zur Polizei sind je nach Objekt, Gefährdungsgrad und Sicherheitskonzept empfehlenswert, meist jedoch auch behördenintern oder versicherungsrechtlich vorgeschrieben. Einbruchmeldeanlagen sind Gefahrenmeldeanlagen, die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen. Einzelheiten zur Technik, Projektion, Bedienung und Aufschaltung sind in der Broschüre des VdS „Einbruch- und Überfallmeldeanlagen", die in Zusammenarbeit mit der Polizei, insbesondere der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, entstanden ist, nachzulesen (www.vds.de).


Sicherheits- und Störfallmanagement
Betreiber öffentlicher Gebäude müssen auf Störfälle eingerichtet sein. In erster Linie steht dabei der Schutz der Mitarbeiter und Besucher im Vordergrund. Erst danach ist die Vermeidung von Sachschäden von Bedeutung. Bedrohungsszenarien sind:

  • betriebsspezifischen Störungen/Ausfällen der Gebäudetechnik,
  • Brände, Unwetter, Hochwasser,
  • Anschläge, Bombendrohungen,
  • Sachbeschädigungen, Diebstähle, Einbrüche,
  • Belästigungen, Körperverletzungen, Raubüberfälle.

Für solche Fälle und die gesamte Sicherheitsplanung sollte es einen verantwortlichen Sicherheitsmanager geben, der für die Bereiche betrieblicher Brand- und Katastrophenschutz, Arbeitssicherheit, Verkehrssicherheit, Datenschutz, Umweltschutz, Ausweiswesen und allgemeine Sicherheit - auch für Objektschutz, Personenschutz und Ermittlungen - zuständig ist. Er berät die Behörden- bzw. die Geschäftsleitung in allen Fragen der Sicherheit (Prävention, Repression, Schulungen, Übungen) und bereitet Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung vor, hält Verbindungen zu anderen Behörden und leitet den Störfalleinsatz. Außerdem bereitet er alle administrativen Maßnahmen für Feueralarme, Unglücksfälle und Katastrophen, Gefahrstoffunfälle, Unwetterschäden, Überschwemmungen, Evakuierungen, Bombendrohungen und grundsätzliche Vorgehensweisen bei kriminellen Delikten im Haus vor. Unter seiner Führung werden Alarmpläne, Notfallplanungen, Evakuierungspläne, Absprachen mit Feuerwehr, Polizei, benachbarten Kräften und den Entscheidungsträgern im Haus getroffen. Hier sollten auch die Grundsatzentscheidungen über das Einrichten einer Sicherheitszentrale, das Ausweissystem, Schließanlagen, Videoüberwachungsanlagen und andere Techniken sowie die Fremdvergabe von Sicherheitsdienstleistungen getroffen werden.


Rettungs- und Fluchtwegewege

Der tägliche Besucherandrang setzt ein durchdachtes Rettungswegekonzept voraus, denn alle Menschen müssen selbst dann verlässlich und schnell hinausgelangen, wenn ihnen die Örtlichkeiten gänzlich fremd sind. Im Brandfall sollten z. B. Feuerschutztüren, die Gebäudeteile voneinander trennen, automatisch schließen, um ein Ausbreiten von Brandherden zu verhindern, aber nach wie vor als Notausgang funktio­nieren. Außerdem ist es nötig, Eingänge für Behinderte barrierefrei einzuplanen - mit Drehtürantrieben und Türöffnern, die mit einer entsprechenden Sensorik ausgestattet sind. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes nach DIN 4844-3, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Dieser Plan ist an geeigneter Stelle anzubringen. Die in den Plänen vorgegebenen Verfahrensweisen und Abläufe sind in angemessenen Zeitabständen mit den Betroffenen zu üben. Auch bei den allgemeinen betrieblichen Unterweisungen gemäß § 7 der BGV A1 sind diese Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen. An Flucht- und Rettungspläne sind folgende Anforderungen zu stellen:
Für Flucht- und Rettungspläne sind die Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844-1 und -2 zu verwenden.
Die Erkennbarkeit von Wegen bei Ausfall der Stromversorgung ist durch Verwendung lang nachleuchtender Materialien oder Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung sicherzustellen.

Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein und dem aktuellen Stand entsprechen.
Die Rettungs- und Brandschutzzeichen in Flucht- und Rettungsplänen müssen den Vorgaben der BGV A8 und DIN 4844-2 entsprechen.
Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen sind in Flucht- und Rettungspläne zu integrieren. Die in Flucht- und Rettungsplänen enthaltenen Symbole und Sicherheitszeichen müssen in einer Legende dargestellt werden.


Prävention
Alle genannten organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen sollen das Risiko von Unfällen, Bränden und Kriminalität mindern und müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Aktualität überprüft werden. Zur sinnvollen Prävention gegen Schadensereignisse aller Art gehören ebenso die Aufklärung von Personal und Besucher durch Hinweise, Plakate, Merkzettel und ggf. Schulungen, wie z. B. über mögliche Brand-, Unfall- und Diebstahlgefahren. Auch das Personal kann durch Änderung des Verhaltens und höhere Aufmerksamkeit die Sicherheit im Gebäude verbessern und bei Verstößen schnell reagieren und damit Schäden klein halten. Präventivmaßnahmen sind betriebswirtschaftlich immer sinnvoll und verbessern das Sicherheitsgefühl aller Personen im Haus. Zu allen Fragen des Schutzes öffentlicher Gebäude geben auch die zuständigen Ämter für Brand- und Katastrophenschutz, staatliche Ämter oder Abteilungen für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen wertvolle Hinweise und Hilfestellungen.

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