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Baulicher Brand- und Einbruchschutz

Bauordnungsrecht schützt Menschen, Sachwerte und Umwelt vor Brandgefahren

22.12.2010
Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky, Kriminalrat a.D.
Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky, Kriminalrat a.D. Weiter
Dipl.-Verw. Heiner Jerofsky, Kriminalrat a.D. Foto: Furan/Fotolia.com 

Jedes Gebäude oder jede bauliche Anlage muss bereits in der Planung, aber auch noch Jahre nach der Inbetriebnahme den Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes entsprechen. Der soll hauptsächlich verhindern, dass durch Bauteile und -materialien Brände entstehen bzw. sich ausdehnen können. Die Bauordnung und ihre ergänzenden Bestimmungen verdeutlichen, dass das Bauordnungsrechts in der Hauptsache dem Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt vor Brandgefahren dient. Auch für Laien ist interessant, dass sich bei den verwendeten Materialien in den letzten Jahren sehr viel Neues getan hat. Gleichzeitig wird wirksamer Einbruchschutz im privaten und gewerblichen Bereich immer bedeutsamer. Entwurfsplaner bei Neu- und Umbauten sollten beide Kriterien berücksichtigen und wenn möglich sinnvoll kombinieren.

Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz setzt sich aus baulichem, anlagetechnischem und organisatorischem Brandschutz zusammen. Er ist neben dem abwehrenden Brandschutz eine wichtige Voraussetzung zur Verhinderung und schnellen Bekämpfung von Bränden. Baulicher Brandschutz hilft, Brände zu verhindern, räumlich einzugrenzen und im Brandfall die Flucht- und Rettungswege zu sichern. Vorbeugender Brandschutz muss deswegen so konzipiert sein, dass der Schaden im Brandfall so gering wie möglich gehalten wird. Bauliche Brandschutzmaßnahmen und -installationen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten bzw. bei Änderungen oder Umbauten erneut in diesen Zustand zu versetzen. Diese wichtigen Vorbeugemaßnahmen beziehen sich auch auf Sondernutzungen, wie Veranstaltungen, Feste, Ausstellungen oder Vorführungen.

Brandschutzbasis
Grundlage aller Brandschutzmaßnahmen ist die schon in der Entwurfsplanung enthaltene Konzeption von Brand- und Rauchabschnitten sowie die Sicherung der Flucht- und Rettungswege. Die Schaffung von Brandabschnitten in einem maximalen Abstand von üblicherweise vierzig Metern soll überschaubare Bereiche schaffen, die einen Brand durch die Feuerwehr beherrschbar machen. Innerhalb dieser Brandabschnitte müssen Flucht- und Rettungswege so ausgelegt sein, dass von einem beliebigen (Aufenthalts-)Raum der Schutz der Fliehenden gegen Brandeinwirkungen zum Ausgang ins Freie hin zunimmt.

Verlässt eine Person ihren brennende Raum, etwa das Büro, die Wohnung oder das Geschäft, und schließt die Tür hinter sich, befindet sie sich schon in einem vor Brandeinwirkung geschützten Bereich. Die Wände dieser notwendigen Flure, deren Länge begrenzt sein muss, sind je nach Gebäudehöhe mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens dreißig Minuten zu errichten. Die Türen in diesen Wänden müssen dichtschließend sein. Längere Flure sind durch rauchdichte Türen zu unterteilen und in besonderen Fällen zusätzlich durch Schleusensysteme vom Treppenraum zu trennen, um eine frühzeitige Verrauchung des Rettungsweges zu verhindern. An diese Flure sollte dann ein Treppenraum mit höherer Feuerwiderstandsdauer (mindestens 90 Minuten) und der Möglichkeit zur Entrauchung anschließen. Dieser Treppenraum muss einen direkten Ausgang oder einen gegen Brandeinwirkung geschützten Weg ins Freie besitzen.
Gesicherte Rettungswege
Während es in Wohnungs- und Bürobereichen schon ausreicht, wenn für die Nutzungseinheit ein Fenster zum Anleitern existiert, über das die Feuerwehr Zugang erhält und über das bedrohte Personen ins Freie gebracht werden können, genügt für Krankenhäuser, Seniorenheime, Theater und andere Bereiche mit hohen Personendichten diese Form von nicht dauernd nutzbaren zweiten Rettungswegen nicht. Brandschutztechnische Schwierigkeiten bereitet es auch, wenn die beschriebene Staffelung von Nutzungseinheit, Flur und Treppenraum in jeweils brandschutztechnisch getrennter Bauweise nicht einheitlich durchgeführt werden kann. Typische Beispiele sind die großen Verkaufsflächen in Geschäften, die von ungeschützten Gängen durchzogen werden. Über offene Treppen ist ein Brandübergriff auf andere Geschosse möglich, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Treppenräume, die in großen Eingangshallen enden, wie in Krankenhäusern und Hotels üblich, bieten ebenfalls nicht den üblichen geschützten Fluchtweg im Brandfall. Bei Rettungswegen gibt es einen „Mix" aus verbindlichen Vorgaben und Richtlinien. Die maximal zulässige Länge der Rettungswege beträgt grundsätzlich 35 Meter (nach Landesbauordnungen und Arbeitstättenrichtlinien). Das bedeutet, dass von jedem Punkt eines Raumes nach höchstens 35 Metern (in Luftlinie gemessen) ein gesicherter Bereich bzw. der Außenbereich zu erreichen sein muss. Die Anforderungen an Rettungswege beinhalten die Evakuierung aus dem Gefahrenbereich und fordern für stark mobilitätsbehinderte Personen brandgesicherte Bereiche für den Zwischenaufenthalt oder für blinde und sehbehinderte Personen akustische und taktile Informationen zum Rettungsweg.
Brandwände und Feuerwiderstand
Brandwände sind elementare Bestandteile des Brandschutzes, um eine mögliche Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Grundsätzlich müssen Brandwände in der Feuerwiderstandsklasse F 90 A aus nichtbrennbaren Baustoffen (Beton, Mauerwerk o. Ä.) hergestellt werden. Sie müssen so ausgeführt werden, dass sie bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren und die Verbreitung von Feuer und Rauch auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern (Anforderungen s. DIN 4102 Teil 3). Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen Brandwände oder die Stahlbetonplatte nicht überbrücken. Bauteile dürfen in Brandwände nur so weit eingreifen, dass der verbleibende Wandquerschnitt die Feuerwiderstandsklasse F 90 behält. Weitere Anforderungen sind den jeweils zuständigen Landesbauordnungen zu entnehmen. Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils ist Teil des Brandverhaltens eines Stoffes. Er wird an der Dauer, für die ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, bemessen. Die Beweisführung fängt mit einer bestandenen Brandprüfung an. In Zulassungsverfahren von „neuen" Bauteilen (Systemen außerhalb der internationalen Kataloge von bewährten Systemen, wie zum Beispiel Teil 4 der deutschen DIN 4102, englischen BS476 oder der kanadischen MBO - NBC) spricht man nach Erlangung einer baurechtlichen Zulassung über eine Brandrate, die mehr Kriterien enthalten kann als nur den Widerstand gegen das Feuer. Hier müssen Tauglichkeitsbeweise erbracht werden, um sicherzustellen, dass ein Bauteil über lange Zeit im normalen Gebrauch funktionstüchtig ist, bevor es durch einen Brand belastet wird. Zum Beispiel muss eine Brandschutztür einer festgelegten Anzahl von Öffnungs- uns Schließvorgängen (in der Regel 200.000 Zyklen) standhalten. Selbst nach langem Gebrauch muss sie immer noch dem Feuer standhalten. Leitungen dürfen durch Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.
Fassaden schützen
Fassadenkonstruktionen, Mauern, Fenster, Türen, Dächer schützen Gebäude und ihre Bewohner gegen Wind und Wetter, beeinflussen das Raumklima und können Rauch und Feuer als auch unerwünschte Eindringlinge aufhalten. Das Material, die Farbe, die Transparenz und die besonderen Eigenschaften der Außenhaut sind ein wichtiges architektonisches Gestaltungselement, das zugleich eine Schutzfunktion für das Bauwerk und deren Nutzer übernimmt. Die in vielerlei Hinsicht wichtige Gebäudehülle kann direkt den verwendeten Beton oder Stein der tragenden Wandkonstruktion zeigen, aber auch als Blendfassade oder vorgehängte, vorgemauerte- bzw. hinterlüftete Fassade gestaltet sein. Die Materia­lien der Fassade wie z. B. Beton oder Naturstein, Blech, Holz, Glas, Kunstharz oder Kunststoff sind von großer Bedeutung für den Brandschutz, die Brandbekämpfung, den Einbruchschutz und die Wärmedämmung. Besonders sinnvoll sind Planungen aus einer Hand, wie es z. B. die Sommer Fassadensysteme, Stahlbau, Sicherheitstechnik bieten kann. Es werden unterschiedlichste Fassaden in Stahl, Glas, Aluminium und Kunststoff angeboten. Fenstern, Türen und Dächern lassen sich optimal, unter Beachtung der Dämmung sowie des Brand- und Einbruchschutzes, kombinieren. Damit sind der Kreativität bei der Gestaltung von Glasfassaden und Gebäudefronten kaum Grenzen gesetzt. Senkrechte Fassaden, Kuppeln und Schrägdächer in hoher Qualität zeigen sich so modern und extravagant, wie es Architekten wünschen. Selbstverständlich gehören auch Speziallösungen wie Fotovoltaik und anerkannte ökologische und energiesparende Lösungen für Glasfassadenkonstruktionen dazu. Infos unter: www.sommer-hof.de.
Transparente Innovation
Das ist Glas, es kann Sonnenschutz, Wärmedämmung, Brandschutz, Schalldämmung, Sicherheit und Selbstreinigung bieten und dabei noch dekorativ sein. Es gibt außerdem Gläser für Spezialanwendungen. Die Bauglasindustrie hat auch eine vielfältige Produktpalette für Profilbaugläser im Angebot. Die Profilglasprodukte werden mit einem ausgereiften Einbausystem angeboten, das hohen architektonischen und technischen Anforderungen gerecht wird und der DIN EN 572 Teil 7 entspricht. Die Hauptanwendung des Glases erfolgt bei großflächigen Fassadenverglasungen im Industrie- und Gewerbebau, in Sportstätten, aber auch z. B. in Treppenhäusern und im Innenausbau. Glas ist aber auch für andere Anwendungen extrem vielseitig, besonders als Architekturglas für Fenster, Türen und Fassaden. Durch Glas erzeugt man Transparenz, Farbtöne, beeinflusst Akustik, Wärmedämmung, Sonnen- und Wetterschutz und nicht zuletzt die Sicherheit gegen Feuer, Rauch, Überfall und Einbruch. Die Anwendungsvielfalt zeigt sich auch bei den Materialeigenschaften der sogenannten Sicherheitsgläser und Kunststoffe, wie Einscheiben-Sicherheitsglas, Verbund-Sicherheitsglas oder geprüfte Sicherheitsfolien. Brandschutz-Glas wird zur Herstellung von Brandschutzsystemen der Feuerwiderstandsklassen F und G verwendet. F-Gläser unterscheiden sich von G-Gläsern im Allgemeinen dadurch, dass sie neben der Standfestigkeit gegenüber Feuer und Flammenwurf auch die Wärmeleitung, Konvektion (Ausbreitung von Wärme oder Elektrizität durch die Bewegung der warmen bzw. geladenen Teilchen) und Strahlung einschränken. Glas, Verbund-Sicherheitsglas, Folien oder Polycarbonat-Kunststoffe werden nach DIN EN 356, 1063 und 13541 in unterschiedliche Widerstandsklassen eingeteilt:
P2A-P5A = durchwurfhemmende Verglasung (bisher A1-3) (DIN EN 356)
P6B-P8B = durchbruchhemmende Verglasung (bisher B1-3) (DIN EN 356)
BR2-BR7/SG1-2 = durchschusshemmende Verglasung (bisher C1-5) (DIN EN 1063)
ER1-ER4 = sprengwirkungshemmende Verglasung (bisher D1-3) (DIN EN 13541)

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Schlüsselwörter : baulicher Brandschutz Bauordnung Brandschutz Brandwände Einbruchschutz Feuerwiderstand Gebäudesicherheit gesicherte Rettungswege Rettungswege Videoüberwachung vorbeugender Brandschutz Zutrittskontrolle

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