Brandschutz

Modernisierung von Ansaugrauchmeldern

23.04.2012 - Wollen Betreiber Ansaugrauchmelder modernisieren, stehen sie häufig vor einer Frage: Lässt sich normenkonform nur die Auswerteeinheit austauschen, ohne dass die Ansaugleitungen ern...

Wollen Betreiber Ansaugrauchmelder modernisieren, stehen sie häufig vor einer Frage: Lässt sich normenkonform nur die Auswerteeinheit austauschen, ohne dass die Ansaugleitungen erneuert werden müssen? Securiton bietet hierfür eine ­überzeugende Lösung.

Sonderbrandmeldetechnik zur Brandfrühesterkennung hat seit einigen Jahren stetig wachsende Marktanteile. Wo punktförmige Melder aufgrund kritischer Umgebungsbedingungen nicht eingesetzt werden können oder nur unzureichend schnell reagieren, haben sich Ansaugrauchmelder als zuverlässiger Schutz etabliert. Kontinuierlich ziehen sie Luftproben und prüfen diese auf verdächtige Rauchpartikel. Sensible Umgebungen, die mit diesen Meldern geschützt werden, sind etwa IT-Bereiche, Hochregal- und Papierlager, Abfallentsorgungsbetriebe, Tunnel, Parkhäuser, Reinsträume oder ATEX-Bereiche.

Normen und Gesetze: EN 54-20 und Bauproduktegesetz
Kompliziert wird die Sachlage, wenn an bestehenden Brandmeldeanlagen Erweiterungen oder Änderungen anstehen: Bei installierten Ansaugrauchmeldern kann es sich seit längerer Zeit um abgekündigte Produkte handeln, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Normen und Richt­linien entsprechen. Wichtig ist, dass seit 1. Juli 2009 nur noch Ansaugrauchmelder gemäß dem Bauproduktegesetz eingesetzt werden dürfen, die nach EN 54-20 typengeprüft sind und eine entsprechende Bauprodukte-Zulassung haben. Ab diesem Zeitpunkt müssen gültige nationale Normen für Ansaugrauchmelder, wie die Ö-Norm F 3014 oder die CEA 4022, zurückgezogen werden.

Neben der europaweit gültigen Produktnorm EN 54-20 ist das Bauproduktegesetz also der zweite relevante Prüfmaßstab: Grundlage für die Europäische Bauprodukterichtlinie (BPR) war die EG-Richtlinie 89/106/EWG/Bauprodukte. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales deutsches Recht ist mit dem Bauproduktegesetz (BauPG) erfolgt. Es regelt auch die Vergabe der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte neu.
Das Verfahren zur CE-Kennzeichnung hat zum Ziel, dass ein Brandmeldesystem und dessen Bestandteile nur noch einmal in Europa als Bauprodukt auf Basis der harmonisierten europäischen Normen (hEN) - wie in diesem Fall der EN 54-20 - von einer notifizierten Stelle (PÜZ-Stelle) geprüft und zertifiziert werden. Anschließend kann es mit dem entsprechenden CE-Label in ganz Europa eingesetzt werden.

Sonderfall Bestandsanlagen
Die neue Gesetzes- und Normenlage hat für Altanlagen zunächst keine direkten Auswirkungen. Vor dem 1. Juli 2009 installierte Ansaugrauchmelder genießen Bestandsschutz. Aber: Dieser fällt weg, wenn die Brandmeldeanlage erweitert oder verändert wird. Viele Betreiber scheuen daher die Kosten einer Modernisierung, da in der Regel bei Austausch der Auswerteeinheiten auch die Ansaugleitungen an die neueste Systemtechnologie anzupassen sind. Sie riskieren ein höchst problematisches Vabanquespiel, wenn sie sich auf eine zunehmend veraltete Anlage verlassen und hochgradig gefährdete Bereiche einem permanent wachsenden Risiko aussetzen.

Vor allem, wenn Betreiber die Ansaugrauchmelder über bauaufsichtlich geforderte Auflagen hinaus als zusätzliche Schutzmaßnahmen nutzen, ist es fraglich, ob sie sich diese Sicherheitslücke tatsächlich leisten sollten.

Eine Lösung für dieses strategische Dilemma hat Securiton erarbeitet. Sonderbrandmelder sind einer der Hauptumsatzträger von Securiton, neben Brandmeldeanlagen und der Videoanalysesoftware IPS VideoManager sowie stationären oder temporären/mobilen Alarmmanagement- und Überwachungssystemen.

Strategie: Wie modernisieren?
Kernstück des Securiton-Modernisierungskonzeptes für Bestandsanlagen mit Ansaugrauchmeldern ist die Software zur Ansaugleitungsberechnung „ASD PipeFlow". Sie gestattet es, bestehende Installationen so zu projektieren, dass diese mit neuesten Auswerteeinheiten „SecuriRAS ASD 535" optimal zusammenarbeiten und jederzeit verlässliche Ergebnisse liefern. Die Software bestimmt die notwendigen Einstellungsparameter der Auswerteeinheit. So lässt sich diese normenkonform zu EN 54-20 an jegliche bestehende Ansaugrohrnetze anschließen. Eine Änderung der Rohrführung ist nicht erforderlich.

Der Vorteil für Betreiber liegt auf der Hand: Werden Auswerteeinheiten ohne Veränderung an Ansaugleitungen und Schutzkonzept ausgetauscht, wird der Bestandschutz nicht angetastet. Eine erneute Sachverständigen-Abnahme der Brandmeldeanlage ist somit nicht notwendig. Mit der Programmiersoftware „ASD Config" lassen sich zudem sämtliche Einstellungen an Auswerteeinheiten und Meldern problemlos vornehmen sowie vorhandene Daten - zum Beispiel aus dem Ereignisspeicher - auslesen.

Was leisten neue Auswerteeinheiten?
Dies ermöglicht es Betreibern, kostengünstig Ansaugrauchmelder der neuesten Generation nachzurüsten, wie etwa den „SecuriRAS ASD 535". Das Securiton-Produkt ist auf unterschiedlichste Einsatzbedingungen abgestimmt. Es besitzt die Zulassung gemäß den in der EN 54-20 abgestuften Anforderungen der Schutzziel-Klassen A, B und C und ist modular erweiterbar. Es lassen sich zwei verschiedene Ansaugleitungen mit autonomer Auswertung anschließen. Zudem hat der „SecuriRAS ASD 535" einen regelbaren Hochleistungslüfter für große Ansauglängen und die maximale zulässige Zahl von Ansaugöffnungen gemäß EN 54-20.

Ein Highlight ist der Rauchsensor mit High­Dynamic-Technologie. Securiton hat in den Sensor umfangreiche Forschungsarbeiten investiert. Eine HighPower-LED mit einer sogenannten LVSC-Messkammer („Large Volume Smoke Chamber") garantiert dabei höchste, einstellbare Empfindlichkeit (0,002 %/m bis 10 %/m) bei geringstem aerodynamischen Widerstand und maximaler Resistenz gegen Verschmutzung. Zusätzlich ist der Rauchsensor mit einer zweistufigen Verschmutzungsauswertung ausgestattet. Eine dynamische (softwareseitige) Verschmutzungskompensation ist zusammen mit dem großen Messvolumen in der Lage, Staubpartikel zu erkennen und auszublenden. Dank dieser Teilchenunterdrückung, für die eine Patentanmeldung vorliegt, sowie den anderen Leistungsmerkmalen ergeben sich praktisch keine Fehlalarme und eine höhere Lebensdauer.
Entscheidend für den Rauchsensor, dem eigentlichen Kern des Ansaugrauchmelders, ist nicht nur die absolute Empfindlichkeit, sondern auch das Langzeitverhalten unter schwierigen Umgebungsbedingungen. Lange Zeit galten ­Laser als Synonym für hohe Empfindlichkeit. Doch heute besteht kein Zweifel mehr daran, dass die Technologie einer HighPower-LED wesentliche Vorteile bietet. Einerseits ist der nutzbare Temperaturbereich deutlich größer, andererseits ist die Lebensdauer länger als bei einer Laserdiode. Ein wesentlicher Faktor sind auch die deutlich ­höheren Folgekosten im Vergleich zum Austausch eines Rauchsensors.

Kontakt

Securiton Deutschland Alarm- und Sicherheitssysteme

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