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VdS-Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten

26.01.2012 - VdS-Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten. Der Gesetzgeber schreibt für Unternehmen ab 20 Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragte vor. So ist es in Deutschland nach § 22 SGB VII geregelt...

VdS-Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten. Der Gesetzgeber schreibt für Unternehmen ab 20 Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragte vor. So ist es in Deutschland nach § 22 SGB VII geregelt. Um die Betriebe und die Verantwortlichen für die Aufgaben und die Notwendigkeit eines Sicherheitsbeauftragten zu sensibilisieren, führt VdS einen 3-tägigen Lehrgang vom 27. – 29. November 2007 durch. In diesem Lehrgang werden die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten dargestellt und alle wesentlichen Fragen rund um das Thema angesprochen.

Aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse haben Sicherheitsbeauftragte eine nicht zu unterschätzende Multiplikatorfunktion im Hinblick auf Maßnahmen der Arbeitssicherheit. VdS greift diesen zentralen Sicherheitsaspekt in seinem Lehrgang auf und behandelt bspw. Fragen zur Rechtsgrundlage des Arbeitsschutzes, spricht die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten an und behandelt wesentliche Arbeitsschutzthemen.

Weitere Themenschwerpunkte des VdS-Lehrgangs sind: Gefährdungsbeurteilung, Kommunikation und Unterweisung, Explosionsschutz, Brandschutz, Maßnahmen vor und während eines Brandes und bei einer Räumung. Der Lehrgang, der 2007 neu in das VdS-Lehrgangsprogramm aufgenommen wurde, richtet sich an Mitarbeiter, die bereits als Sicherheitsbeauftragte tätig sind. Aber auch Verantwortliche für Arbeitssicherheit sowie Betriebs- und Personalräte sollen angesprochen werden. Anmeldungen unter lehrgang@vds.de