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Sprachalarmanlagen: Errichter werden bei Zertifizierung entlastet

24.02.2012 - Deutsche Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA) können aufatmen: Der BHE konnte in der 2. Schlichtungsverhandlung am 10. Februar 2012die zentrale Forderung nach Entlastung kleiner ...

Deutsche Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA) können aufatmen: Der BHE konnte in der 2. Schlichtungsverhandlung am 10. Februar 2012 die zentrale Forderung nach Entlastung kleiner und mittlerer Errichter im Zertifizierungsverfahren der DIN 14675 durchsetzen.

Hauptstreitpunkt bei der Überarbeitung der DIN 14675 waren die zu erwartenden hohen Kosten für ein zusätzliches Zertifizierungsverfahren der Sprachalarmanlagen sowie die Ungewissheit, ob am Markt überhaupt die für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung erforderlichen Anlagen nachgefragt werden. Im Ergebnis hätten die von der Normenkommission festgelegten Regelungen dazu geführt, dass eine ungerechtfertigte Benachteiligung der kleinen und mittleren Errichter am Markt entstanden wäre.

„Diese Wettbewerbsverzerrung galt es mit allen Mitteln zu vermeiden", so Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE. „Nicht nur, dass diese zusätzliche und aufwändige Zertifizierung eine große Zahl von eigentlich qualifizierten Unternehmen aufgrund des Aufwands und der Kosten vom Wettbewerb ausgeschlossen hätte, auch die Aufrechterhaltung einer einmal erlangten Zertifizierung wäre für viele Handwerksbetriebe nicht möglich gewesen, und zwar ohne eigenes Verschulden", führt Brauer weiter aus.

Im Schlichtungsergebnis und damit in der Norm wurde nun auf Vorschlag des BHE die Vereinbarung getroffen, dass zertifizierte Errichter im Zertifizierungszeitraum nicht zwingend eine Sprachalarmanlage nachweisen müssen. Konkret bedeutet dies:
Hat die Fachfirma für Sprachalarmanlagen für die Phasen 6 - 9 und 11 im Zertifizierungszeitraum keine Leistungen erbracht, so muss durch ein Fachgespräch zwischen der verantwortlichen Fachkraft und der betreffenden Zertifizierungsstelle die Fachkompetenz nachgewiesen werden.
Ebenfalls auf Drängen des BHE wurde in der Norm verankert, dass eine BMA-zertifizierte Fachfirma nicht zwingend auch eine SAA-Zertifizierung realisieren muss, sie kann hier durchaus auch mit Partnerunternehmen zusammenarbeiten.

Zufrieden äußerte sich auch der BHE-Vorstandsvorsitzende Norbert Schaaf: „Wir konnten erfolgreich verhindern, dass ein großer Teil der Fachfirmen vom Markt ausgeschlossen wird. Man kann sich sehr gut vorstellen, wie eine Wettbewerbsverzerrung in entsprechend gestalteten Ausschreibungsverfahren hätte umgesetzt werden können. Mit der jetzigen Lösung haben wir ein sehr gutes Ergebnis für unsere Errichterfirmen erzielt!"

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