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Positionspapier des bvfa zu den neuen Technischen Regeln für Druckgasbehälter

02.06.2014 - Die Fachgruppe Spezial-Löschanlagen des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. nimmt in dem Positionspapier „TRBS 3145/TRGS 725 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter" Stell...

Die Fachgruppe Spezial-Löschanlagen des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. nimmt in dem Positionspapier „TRBS 3145/TRGS 725 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter" Stellung zu den neuen Regeln und der Gefährdungsbeurteilung.

Seit Juni 2013 gibt die Technische Regel TRBS 3145/TRGS 725 Empfehlungen zum Thema „Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleerung". Zudem ist zurzeit die neue TRBS 3146/TRGS 726 für „Ortsfeste Druckanlagen für Gase" in Vorbereitung. Die bislang angewendete „TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern" wurde daher bereits zurückgezogen.

Der bvfa und deren Mitgliedsunternehmen sind sich jedoch einig, dass bestimmte wichtige und bewährte Empfehlungen der TRG 280 weiterhin Bestand haben sollten. Das betrifft das Kapitel 7 mit den Regeln zur Bereithaltung von Druckgasflaschen für Feuerlöschzwecke. Diese sollten insbesondere für ortsfeste Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln auch künftig als Basis für eine Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden können, so der bvfa weiter.

Das neue Positionspapier zu diesem Thema wurde von der Fachgruppe Spezial-Löschanlagen erarbeitet und steht unter www.bvfa.de kostenlos zum Download bereit.

 

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