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Leitlinien für die Einführung von Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vorgestellt

16.04.2015 - Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière äußerte sich zu den von Herrn BM der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegten Leitlinien für die Einführung von Höchs...

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière äußerte sich zu den von Herrn BM der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegten Leitlinien für die Einführung von Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten. Die Erstellung der Leitlinien ist das Ergebnis konstruktiver Gespräche auf Ministerebene.

Bundesinnenminister de Maizière begrüßte, dass durch die angestrebte Neuregelung die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden deutlich verbessert würden. Insgesamt seien die Leitlinien hierfür in der vorliegenden Form ein kluger Kompromiss: Das Ergebnis ist wirksam und maßvoll zugleich und hält die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ein. Ein jahrelanger Streit zu diesem Thema könne nun beigelegt werden, so der Bundesinnenminister. Das ist ein guter Tag für die Sicherheit und die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger, betonte de Maizière.

Die Leitlinien sehen eine Speicherpflicht der Telekommunikationsanbieter von zehn Wochen für Telekommunikationsverbindungsdaten vor - also die Information, welche Rufnummern wann angerufen wurden. Dieser Zeitraum ist zugleich auch die Höchstspeicherfrist - das heißt, die Daten werden im Anschluss gelöscht. Daten über die bei Mobilfunkgesprächen genutzte Funkzelle müssen bereits nach vier Wochen gelöscht werden. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist nur zur Verfolgung einzeln aufgeführter besonders schwerer Straftaten zulässig und steht unter einem Richtervorbehalt. Nicht erfasst werden die E-Mail-Kommunikation sowie grundsätzlich die Inhalte der jeweiligen Kommunikation.

 

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