27.06.2012 • News

GWI: heimliche Videoüberwachung ist in Verdachtsfällen erlaubt

GWI: heimliche Videoüberwachung ist in Verdachtsfällen erlaubt. Bei Diebstahlverdacht ist die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. ...

GWI: heimliche Videoüberwachung ist in Verdachtsfällen erlaubt. Bei Diebstahlverdacht ist die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dies berichtet die Gesellschaft für Wirtschaftsinformation (GWI) in ihrem Beratungsbrief "Personaltipp" unter Berufung auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln.

Dazu zählt u.a., dass der Verdächtige nicht permanent überwacht wird und keine andere Möglichkeit besteht, Straftaten oder schwere Verfehlungen aufzuklären. In dem verhandelten Fall war einem Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft per heimlichen Videoaufnahmen Diebstahl aus Koffern von Fluggästen nachgewiesen worden. Ihm wurde fristlos gekündigt.

Der Mitarbeiter sah in der Verwertung des Videobands ein krasses Unrecht. Nach Ansicht der LAGRichter sei durch 20-minütige Überwachung an einem Tag jedoch nur geringfügig in sein Persönlichkeitsrecht eingegriffen worden. Das Interesse der Fluggesellschaft am Schutz der Gepäckstücke ihrer Fluggäste habe in diesem Fall Vorrang. Immerhin seien nach Angaben der Fluglinie seit Mai 2002 auf Grund heimlicher Videoüberwachungen Diebstähle auf Flughäfen um 60–92 % zurückgegangen. Eine solch hohe Aufklärungsquote ist nach Meinung des Gerichts bei einer offenen Videoüberwachung nicht zu erwarten.

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