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FVLR fasst Änderungen im baulichen Brandschutz zusammen

17.10.2014 - Nach der Europäischen Union hat auch die deutsche Argebau der aktualisierten Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) zugestimmt. Sie regelt, was demnächst für den baulichen Bra...

Nach der Europäischen Union hat auch die deutsche Argebau der aktualisierten Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) zugestimmt. Sie regelt, was demnächst für den baulichen Brandschutz bei der Errichtung neuer Industriebauten gilt und ist damit eine wichtige Orientierung für Architekten, Brandschutzplaner und -sachverständige, staatliche Bauaufsichten und Unternehmen.

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) hat nun die neue M-IndBauRL zusammengefasst: Die Verbandspublikation Heft 14 „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte - Fragen, Anmerkungen und Antworten zur Muster-Industriebau-Richtlinie 2014"ist beim FVLR und seinen Mitgliedsunternehmen kostenfrei erhältlich.

Nach rund 14 Jahren Gültigkeit der alten Fassung wird voraussichtlich im Oktober die neue M-IndBauRL in den DIBt-Mitteilungen veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können die Bundesländer sie als Technische Baubestimmung in Landesrecht umsetzen. Die neuen Vorschriften sorgen vor allem bei Regelbauten ohne Abweichungen für Klarheit, wie die Bemessung von Rauchschutzsystemen vorzunehmen ist. Das bedeutet mehr Sicherheit für Bauherren und Fachplaner sowie eine bessere Entscheidungsgrundlage für Behörden. Zahlreiche Änderungen der aktualisierten Fassung betreffen Details. Zum Beispiel wurden Begriffe des Baurechts wie „Geschoss" präziser gefasst beziehungsweise neu definiert.

 

 

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