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bvbf: Erhöhtes Brandrisiko in der Landwirtschaft während der Erntesaison

25.07.2016 - Die Praxis zeigt, dass insbesondere während der Erntezeit das Risiko eines Brandes in der Landwirtschaft stark ansteigt. Defekte Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschine...

Die Praxis zeigt, dass insbesondere während der Erntezeit das Risiko eines Brandes in der Landwirtschaft stark ansteigt. Defekte Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschinen sind in Verbindung mit leicht brennbaren oder entzündlichen Materialien wie Heu oder Stroh besonders gefährdet. Da Fahrzeuge und Maschinen in der Erntezeit in hohem Maße beansprucht werden und kleinere Reparaturarbeiten oft vor Ort und unter Zeitdruck durchgeführt werden, ist auf ein Höchstmaß an Sicherheit zu achten. Hierauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.

Um Brände zu vermeiden, bzw. diese in der Entstehungsphase erfolgreich zu bekämpfen, hat der bvbf wichtige Handlungsanweisungen für die Erntezeit zusammengestellt:

  • Alle Geräte sollten regelmäßig entstaubt werden.
  • Stroh und Heu dürfen nur trocken eingelagert werden, da es ansonsten zur Selbstentzündung kommen kann.
  • Öl- oder fettgetränkte Lappen sollten in dichten, nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden.
  • Feuergefährliche Arbeiten in Ställen und Scheunen sollten grundsätzlich vermieden werden.
  • Bei selbst ausgeführten Schleif-, Schweiß- und Reparaturarbeiten außerhalb von Werkstätten sind alle brennbaren Stoffe aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
  • Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen sollten grundsätzlich mit geeigneten Feuerlöschern – vorzugsweise Schaum- oder Wasserlöschern – ausgerüstet sein. Bei Mähdreschern ist dieses ohnehin von den Versicherungen vorgeschrieben.
  • Pulverlöscher in ausreichender Stückzahl bereithalten. Der Pulverlöscher ist – erkennbar an der Aufschrift „ ABC-Pulver“ – der Universallöscher für die Landwirtschaft. Er beinhaltet ein feinpulveriges Salzgemisch, das den Brand einnebelt und schlagkräftig erstickt. Pulverlöscher eignen sich zum Löschen von festen, glutbildenden Stoffen der Brandklasse A sowie zum Löschen flüssiger bzw. flüssig werdender Stoffe wie Öle oder Schmierstoffe (Brandklasse B). Darüber hinaus ersticken Pulverlöscher auch brennende Gase (Brandklasse C).
  • Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre überprüfen lassen. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist eine sachkundige Prüfung, die regelmäßig – mindestens alle zwei Jahre – erfolgen muss und von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben durchgeführt wird.
  • Pulverlöscher an Fluchtwegen leicht zugänglich montieren. Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl auf dem landwirtschaftlichen Betriebsgelände zu montieren. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Feuerlöscher nicht durch Werkzeuge oder Geräte zugestellt werden, sondern im Brandfall sofort und leicht zugänglich sind.
  • Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe zur Unterstützung heranziehen. Sie erkennen die Brandgefahren und können die Brandlast bestimmen und berechnen die optimale Ausstattung mit Feuerlöschern. Zudem sind sie kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Sie führen insbesondere Brandschutzunterweisungen für das richtige Verhalten im Brandfall und praktische Übungen mit tragbaren Feuerlöschern durch.